Kritik an Datentransfer in die USA

Justizminister fordern weitere Verhandlungen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (ND-Wallrodt). Die im Rahmen der Terrorismusbekämpfung geplante Datenübermittlung an die USA bereitet den Justizministern der Länder »erhebliche Kopfschmerzen«. »Die Daten werden in den USA nicht ausreichend geschützt«, warnte der sächsische Justizminister Jürgen Martens (FDP) am Donnerstag in Berlin. Zum Abschluss ihrer Herbstkonferenz forderten die Länderminister die Bundesregierung auf, vor Beginn der Datenweitergabe weitere Verhandlungen zur Konkretisierung des Abkommens zu führen. Die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sicherte zu, dass die Regierung bei den USA nochmals vorstellig werden wolle.

Das im Juli verabschiedete Abkommen ermöglicht US-amerikanischen Behörden unter anderem einen Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt melden dürfen, welche Personen sie terroristischer Aktivitäten verdächtigen. Die Länderminister vermissen nicht nur Regelungen zur Löschung und Überprüfung der Daten, sondern auch, dass Rechtsansprüche Betroffener explizit ausgeschlossen seien. Dabei könne die Übermittlung falscher Daten »extrem negative Wirkungen« haben, wie Martens betonte. Kritik haben die Minister überdies an der Übermittlung von besonderen personenbezogenen Daten. So würden auch Angaben über die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder die sexuelle Orientierung abgefragt. »Wie sich daraus terroristische Gefahren ergeben sollen, erschließt sich nicht«, erklärte Martens.

Die Justizminister berieten insgesamt über elf Themen. Unter anderem machten sie Vorschläge zur Qualifizierung von Ärzten bei der Leichenschau, um unnatürliche Todesfälle besser zu erkennen.

Die unionsgeführten Länder machten zudem Druck für eine erneute Ausweitung der Sicherungsverwahrung von Gewalt- und Sexualtätern. Bei Vermögensdelikten wolle man dagegen »einen Schritt zurückgehen«, erklärte die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) ihren Gesetzentwurf.

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