Teheran antwortet mit Todesstrafen

Iranische Justiz will fünf Teilnehmer an Demonstrationen gegen Regierung hinrichten lassen

  • Jan Keetman, Istanbul
  • Lesedauer: 3 Min.
Wegen der Proteste gegen die Wiederwahl von Präsident Mahmud Ahmadinedschad sind in Iran bisher fünf Personen zum Tode verurteilt worden. Wie das iranische Fernsehen unter Berufung auf eine Erklärung der Staatsanwaltschaft in Teheran berichtete, wurden sie für schuldig befunden, mit »Terroristen oder der Opposition« in Verbindung gestanden zu haben. Die Todesstrafe wurde auch gegen zwölf Kurden verhängt, die bewaffneten Untergrundgruppen angehören sollen.

Die Justiz von Teheran hat darüber informiert, dass bisher im Zusammenhang mit den Massendemonstrationen gegen vermuteten Betrug bei der Wahl des Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad im Juni fünfmal die Todesstrafe verhängt wurde. Den Verurteilten wird vorgeworfen, Beziehungen zu »antirevolutionären, terroristischen oder oppositionellen Gruppen« gehabt zu haben. Die Namen der Verurteilten sollen erst nach Abschluss eventueller Berufungsverhandlungen bekanntgegeben werden. Außerdem erklärte die Justiz, dass insgesamt 89 Verfahren entschieden worden seien. Außer den fünf Todesurteilen seien gegen 81 Angeklagte Freiheitsstrafen zwischen einem halben Jahr und 15 Jahren Gefängnis verhängt worden.

Von Beobachtern wird vermutet, dass es noch eine große Zahl weiterer Prozesse hinter verschlossenen Türen gibt. Insbesondere ist nicht bekannt, wie es um die Verfahren gegen einige prominente Reformer steht, die im August in Filmaufnahmen von einem größeren Prozess zu sehen waren.

Indessen ist nach den Demonstrationen vom 4. November wieder Ruhe in Teheran eingekehrt. Weitere Proteste bei sich bietender Gelegenheit sind aber durchaus wahrscheinlich. Selbst mit einem großen Aufgebot an Sicherheitskräften ist die Lage in Teheran schwer unter Kontrolle zu halten. Neben Angst vor Repression herrscht bei vielen auch Enttäuschung über den unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Mir Hussein Mussawi. Bei Demonstrationen lässt er sich nicht mehr blicken. Es mag sein, dass er daran gehindert wird, aber sein Mitbewerber Mehdi Karrubi schaffte es am 4. November auf die Demonstration. Der Geistliche mit schwarzem Turban und weißem Bart, der unter Präsident Mohammed Chatami das wichtige Amt des Parlamentssprechers innehatte, marschierte eifrig mit. Karrubi hat seit der Wahl mehr als einmal Mut bewiesen. Dies nicht zuletzt mit der Veröffentlichung von Berichten über sexuelle Misshandlungen von festgenommenen Demonstranten, weswegen ihm ein Prozess droht.

Mut wurde auch immer wieder von Frauen gezeigt. Viele sagen, dass die Frauen die eigentlichen Aktivisten bei den Kundgebungen sind. Von den 90 Demonstranten, die am 4. November festgenommen wurden, waren 70 Frauen. Frauen werden in Iran nicht nur wegen ihrer Kleidung gegängelt, sie werden auch in vielen anderen Fragen benachteiligt.

Jene fünf Demonstranten sind nicht die einzigen, denen derzeit in Iran die Hinrichtung droht. Wie aus einem Offenen Brief der Gesellschaft für bedrohte Völker an Bundeskanzlerin Angela Merkel hervorgeht, warten zwölf namentlich bekannte iranische Kurden auf die Vollstreckung der bereits gegen sie verhängten Todesstrafen. Alle sollen, heißt es in dem Appell, Mitglieder oder Sympathisanten einer politischen Gruppe sein, die bewaffnet gegen die Regierung kämpft.

Bereits am Dienstag sind nach Berichten der Teheraner Zeitung »Kayhan« zwei Männer und eine Frau wegen Drogenhandels gehenkt worden. Die Gesamtzahl der in diesem Jahr in Iran hingerichteten Personen stieg damit nach einer AFP-Zählung auf 254.

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