Kurzarbeitergeld wird verlängert

Kabinett beschließt Fortsetzung für ein Jahr

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Berlin (AFP/dpa). Angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung eine neue Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Firmen in Not können ab Anfang Januar 2010 für maximal 18 Monate Kurzarbeit beantragen. Die bisherige Regelung, die zum Jahresende ausläuft, sieht eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten vor.

Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2010 für zwölf Monate. Das maximal 18 Monate gezahlte Kurzarbeitergeld erhalten also alle Firmen und deren Beschäftigte, die es im kommenden Jahr beantragen. Auch wenn die Bezugsdauer gegenüber der derzeitigen Frist von 24 Monaten um halbes Jahr verkürzt wurde, ist dies immer noch mehr, als für normale Zeiten außerhalb der Krise vorgesehen ist. Denn das Gesetz sieht eine Bezugsdauer von lediglich sechs Monaten vor. Die 18-monatige Ausnahmeregelung ist in einer Verordnung festgehalten, die das Bundeskabinett am Mittwoch billigte. Der Bundestag muss sich damit nicht mehr befassen.

Welche Kosten nun auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) zukommen, ist noch offen. Für 2010 hat die BA in ihrem Haushalt bereits mehr als drei Milliarden Euro für Kurzarbeit eingeplant. In 2009 gab sie nach eigenen Angaben 4,7 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld aus. Nach Hochrechnungen der BA wurde Mitte November in mehr als 60 000 Unternehmen Kurzarbeitergeld für rund 1,1 Millionen Arbeitnehmer gezahlt. Der Arbeitsmarktforscher Joachim Möller geht davon aus, dass durch Kurzarbeit bis zu 400 000 Beschäftigte ihre Arbeit behalten konnten.

Im August und September bezogen etwa 1,1 Millionen Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Arbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) betonte nach dem Beschluss: »Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes können Arbeitgeber auch weiterhin Phasen mit schlechter Auftragslage überstehen, ohne Arbeitnehmer entlassen zu müssen.« Kommentar Seite 4

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