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Rätselraten um künftiges Mietrecht

FDP will Vermietern helfen, Kanzlerin drückt sich um Klartext und CSU wird zum sozialen Gewissen

  • Gabriele Oertel
  • Lesedauer: 3 Min.
Nachdem die FDP bereits in der Vorwoche ihren ersten – wenn auch zunächst nur verbalen – Angriff auf das Mietrecht gestartet hatte, machte die CSU gestern klar, dass derlei mit ihr nicht stattfinden wird. Und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sitzt wieder einmal zwischen allen Stühlen.

Die FDP, so hatte deren Fraktionschefin Birgit Homburger in der »Bild«-Zeitung sehr zur Freude des Eigentümerverbandes »Haus und Grund« angekündigt, dringe auf die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Reform des Mietrechts und wolle künftig gleiche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt depeschierte nun über das »Hamburger Abendblatt« zurück. Für die CSU sei entscheidend, dass das Mietrecht ein soziales Mietrecht bleibe: »Eine Angleichung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern sehen wir eher skeptisch«.

Dobrindt argumentiert übrigens ähnlich wie der Mieterbund. Eine Fristverlängerung für Mieter, die bislang eine dreimonatige Kündigungsfrist haben, würde nicht zur flexibler gewordenen Arbeitswelt passen. Der Mieterbund hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass auf Mieter, die häufig ihrer Arbeit hinterherziehen müssten, unzumutbare doppelte Mietzahlungen für die Dauer bis zu einem Dreivierteljahr zukommen würden.

Auch die Verkürzung der Kündigungsfristen bei den Vermietern – sie haben entsprechend der Wohndauer Fristen von drei, sechs oder neun Monaten einzuhalten – sieht die CSU skeptisch. Die könne es nur geben, »wenn dadurch der Kernbestand unseres sozialen Mietrechts nicht berührt würde«, erklärte deren Generalsekretär. Und meint vermutlich Ähnliches wie die Mieterverbände, die in kurzfristig wirksamen Kündigungen durch den Vermieter bei teilweise in ihrem Wohnviertel Jahrzehnte verankerten Mietern eine unbotmäßige Härte sehen.

Während die Kontrahenten innerhalb der schwarz-gelben Bundesregierung sich schon in Stellung bringen, lässt das eigentliche Gefecht noch ein Weilchen auf sich warten. Nach Einschätzung von Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) gibt es für entsprechende rechtliche Veränderungen im Justizministerium noch keine konkreten Vorarbeiten. Der DMB hat auch bislang keine Signale, ob und wann mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zu rechnen sei und welchen Inhalt die Änderungen am Mietrecht haben sollten, erklärte er gegenüber ND.

Auch der CSU-Generalsekretär formuliert etwas spitz in Richtung der Vermieterlobby unter den Freien Demokraten: »Wenn die FDP die bestehende Gesetzeslage ändern will, muss sie als Erstes mal ihre Vorstellungen konkret vorlegen«, forderte er – um sogleich die Hoffnungen des häufig befehdeten Koalitionspartners zu dämpfen: Im Koalitionsvertrag habe man sich lediglich »auf eine Überprüfung, aber nicht auf bestimmte Maßnahmen geeinigt«.

Und die Kanzlerin? Sie tut das, was sie in Streitfällen immer tut – sie hält sich raus. In einem Interview mit der Mieterzeitung betonte sie in dieser Woche zwar: »Damit das geltende Mietrecht sowohl den Interessen von Mietern als auch von Vermietern Rechnung trägt und hier der soziale Friede gewahrt bleibt, müssen Fehlentwicklungen korrigiert werden«. Im Folgenden allerdings umschreibt sie die Fehlentwicklungen mit dem sogenannten Mietnomadentum auf der einen und mit Luxusmodernisierungen zum Zwecke der Entmietung auf der anderen Seite. Die Kündigungsfristen, um die sich FDP und CSU fetzen, erwähnt die Kanzlerin allerdings mit keinem einzigen Wort.

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