»Bologna« macht nicht mobiler
Ein Ziel der Bologna-Vereinbarung, die vor zehn Jahren getroffen wurde, war es, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen. Die Vereinheitlichung der Studiengänge sollte Abschlüsse vergleichbar machen und Studierenden die Möglichkeit geben, unkompliziert innerhalb Europas die Universität zu wechseln. Die Bologna-Vereinbarung gibt aber nur einen groben Rahmen für die Reformen vor. Diese wurden in den beteiligten Staaten unterschiedlich umgesetzt. Sogar innerhalb einiger Länder gibt es Differenzen. Die Regelstudienzeit des Bachelors kann sechs bis acht Semester betragen, der Master dauert ein oder zwei Jahre. Mit den unterschiedlichen Studienzeiten variieren auch die zu erreichenden Kreditpunkte, die für die Zulassung zur Abschlussprüfung gesammelt werden müssen.
Wegen der uneinheitlichen Studienabschlüsse ist der Wechsel nach dem Bachelor zum Master-Studium im Ausland nur selten möglich. Da sich zudem viele Unis unter Bachelor-Absolventen ihre Master-Studierenden aussuchen, kann von einer großen grenzüberschreitenden Mobilität nicht die Rede sein.
Auch ein ein- bis zweisemestriger Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule gestaltet sich aufgrund der Reformen als wesentlich schwieriger. Wegen Prüfungsstress, straffer Lehrpläne, kürzerer Studienzeiten und Gebühren haben viele Studierende weder die Zeit noch das nötige Geld dafür. Eine Studie des Hochschul-Informations-Systems (HIS) hat ergeben, dass nur 15 Prozent der Bachelor-Studierenden ins Ausland gehen. Dagegen sind es bei Diplomstudiengängen 24, im Magisterstudium sogar 34 Prozent.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), ein Gremium für die Umsetzung der Bologna-Beschlüsse, nennt das Jahr 2010 nicht mehr als Zielmarke, sondern spricht von einer Durchgangsstation auf dem Weg zum EHR. Debatten, die in den letzten Wochen geführt wurden, lassen jedoch nicht darauf schließen, dass die HRK die Reformfehler umfassend korrigieren will.
Karikatur: Christiane Pfohlmann
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