Brasilien untersucht Diktaturverbrechen
Amnestiegesetz auf dem Prüfstand
Brasilien hat Nachholbedarf. Anders als in Chile, Argentinien oder Uruguay wurden in Brasilien die für Folter und Morde Verantwortlichen der Militärregierungen nie vor Gericht gestellt. Das soll sich fortan ändern. Am Montag stellte die brasilianische Regierung ihr 3. Nationales Programm für Menschenrechte (PNDH-3) vor. Das sieht neben anderen Punkten die Schaffung einer Arbeitsgruppe vor, die die Verbrechen der Militärdiktatur (1964-85) untersuchen und aufklären soll.
Ob es letztlich zur Einrichtung einer brasilianischen Wahrheitskommission kommt, wird der Kongress entscheiden müssen. Selbst in diesem Falle hinge die Verurteilung der Täter von einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ab. Seit mehr als einem Jahr beschäftigt sich dieser mit einer Klage der Anwaltskammer, die eine Revision des Amnestiegesetzes von 1979 fordert. Das Gesetz begünstigt zwar einerseits die Gegner der Diktatur, indem es emigrierten Politikern, Künstlern und anderen die Rückkehr nach Brasilien ermöglichte, es schützt aber andererseits auch die Folterer und Mörder vor Strafverfolgung. Die von humanitären Organisationen unterstützte Klage geht davon aus, dass es sich bei den damaligen Taten um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt, die – laut internationalen Abkommen, die auch von Brasilien unterzeichnet wurden – nicht verjähren und daher verfolgt werden müssen.
Erst kürzlich hatte Brasiliens Präsident Luiz Inácio Lula da Silva das Amnestiegesetz verteidigt, da es geholfen habe, »Hunderte Brasilianer wieder ins politische Leben einzugliedern und den Weg zur Redemokratisierung zu ebnen«. Bei der öffentlichen Präsentation des PNDH-3 erklärte er nun, dass es nicht darum gehen dürfe, die Militärs zu bestrafen. »Wir müssen unsere Toten in Helden verwandeln, nicht in Verfolgte, und klarstellen, dass sie nicht mehr da sind, weil sie für eine bessere Welt gekämpft haben«, sagte Lula. Es gehe deshalb vielmehr darum, sich bewusst zu machen, was damals geschehen ist und dass sich der Widerstand gelohnt hat. Schätzungen sprechen von rund 200 »Verschwundenen« und rund 20 000 Gefolterten während der Diktatur. Auch der heutige Präsident Lula selbst und die beiden Präsidentschaftskandidaten Dilma Rousseff, die im bewaffneten Widerstand aktiv war, und José Serra, der ins Exil ging, gehörten zu den Verfolgten.
Wie der für Menschenrechte zuständige Minister Paulo Vannuchi erklärte, soll die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe die Familien der Opfer anhören und aufklären, was mit den Verfolgten geschehen ist. Als Ergebnis der Befragungen soll eine öffentlich zugängliche Datenbank entstehen, die die Verbrechen dokumentiert und dazu beiträgt, dass sich solche Verbrechen niemals wiederholen. Auch wenn dies sicherlich kein »idealer« Vorschlag sei, sagte Vannuchi, so sei es zumindest ein »innerhalb demokratischer Spielregeln« möglicher. Vannuchi machte zugleich deutlich, dass er für eine umfassende Aufarbeitung der Verbrechen und für eine Bestrafung der Täter eintrete, seine Position aber nicht die der gesamten Regierung widerspiegele.
Denn die Aufarbeitung stößt keinesfalls auf ungeteilte Zustimmung. Vor allem das Verteidigungsministerium widersetzt sich größeren Untersuchungen über Folterungen oder das »Verschwindenlassen« von Personen ebenso wie einer Änderung des Amnestiegesetzes. Andere, dem Militär nahestehende Gruppen befürchten, dass sich die Initiative der Regierung in ein Instrument des »historischen Revanchismus« verwandelt.
Die Befürworter einer Wahrheitskommission dagegen fordern wirkliche Aufklärung. Dafür müssten bestimmte Standards eingehalten werden, forderte die Repräsentantin des Zentrums für Gerechtigkeit und Internationales Recht (CEJIL) in Brasilien, Beatriz Affonso: »Es muss Garantien geben, zum Beispiel die, dass die Anhörungen öffentlich sind.« Zudem müsse die Kommission Zugang zu allen Archiven erhalten, die Regierung müsse ihr eigene Dokumente zur Verfügung stellen. Denn in Brasilien existiere eine Kultur der Straflosigkeit; und Straflosigkeit führe immer zur Wiederholung von Verbrechen. »Und dabei meine ich nicht nur die Straflosigkeit während der Militärdiktatur.«
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