Brite in China hingerichtet

Seit sechs Jahrzehnten erste Exekution eines europäischen Staatsbürgers / London protestiert

  • Lesedauer: 3 Min.
 Trotz der Gnadenappelle ist ein wegen Drogenschmuggels verurteilter Brite am Dienstag in China hingerichtet worden. Der 53-jährige Vater von fünf Kindern starb in Ürümqi in Nordwestchina durch eine Giftspritze.

Peking (dpa/ND). Akmal Shaikh ist der erste europäische Staatsbürger seit fast sechs Jahrzehnten, der in China hingerichtet wurde. Die Familie des Verurteilten hatte argumentiert, er leide unter psychischen Problemen und sei nur vermindert schuldfähig. Die Hinrichtung sorgte für schwere diplomatische Spannungen zwischen China und Großbritannien, das sich ebenfalls erfolglos für eine Begnadigung eingesetzt hatte.

Die Regierung in London verurteilte die Exekution »aufs Schärfste«. Premier Gordon Brown erklärte, er sei »entsetzt und enttäuscht«, dass seine Gnadengesuche nicht berücksichtigt worden seien. Besonders betroffen mache ihn, dass keine psychiatrischen Untersuchungen an Shaikh vorgenommen worden seien. Auch Außenminister David Milliband verurteilte die Hinrichtung »in schärfster Form«.

Das chinesische Außenministerium zeigte sich »zutiefst unzufrieden« über die britischen Vorwürfe zum Umgang mit Shaikh und wies diese als »grundlos« zurück. »Wir fordern die britische Seite auf, ihr Fehlverhalten zu korrigieren, um Schaden für die bilateralen Beziehungen zu vermeiden«, sagte die Sprecherin Jiang Yu. Die britische Seite solle den Fall »mit Vernunft« behandeln. Das Oberste Gericht in Peking verteidigte das Todesurteil. »Es gibt keinen Grund, an Akmal Shaikhs Geisteszustand zu zweifeln.« Nach Angaben seiner Familie war der gebürtige Pakistaner von einer Schmugglerbande hereingelegt worden, als er unwissentlich einen Rauschgiftkoffer mitgenommen habe. Er war am 12. September 2007 mit über vier Kilo Heroin am Flughafen von Ürümqi, der Hauptstadt der Region Xinjiang, festgenommen worden. Auf Schmuggel von mehr als 50 Gramm Heroin steht in China die Todesstrafe. Chinesische Gerichte hatten wiederholte Bitten der Familie nach einer psychiatrischen Untersuchung abgelehnt.

Das Oberste Gericht befand kurz vor der Hinrichtung, dass die von der Botschaft Großbritanniens vorgelegten Dokumente keine geistige Störung bewiesen hätten. In der Familie Shaikhs gebe es außerdem keine Geisteskrankheiten. Auch habe der Angeklagte selbst keine Unterlagen über mentale Probleme vorgelegt. Das Oberste Gericht in Peking sprach von einem »äußerst schweren Verbrechen« und »einer großen Menge Rauschgift«. »Die Beweise sind zuverlässig und die Fakten klar«, zitierte die Nachrichtenagentur Xinhua das Gericht. Nach Angaben seiner Familie litt Shaikh unter einer manisch-depressiven Erkrankung. Es müsse anerkannt werden, »dass er nicht so schuldfähig ist wie andere, für die nach chinesischem Gesetz die Todesstrafe infrage kommt«. Nach Angaben der Londoner Gefangenenhilfsorganisation Reprieve hat Shaikh sein Leben lang ein »sprunghaftes und absonderliches Verhalten« gezeigt.

Für das Schmuggelvorhaben hätten ihn Freunde in Polen mit dem Versprechen gelockt, ihm zu einer Karriere als Sänger in China zu verhelfen, berichtete die Organisation. Aus Kirgistan sei er über Tadshikistan nach Nordwestchina geflogen. Kurz vor dem Abflug habe ein Mitglied der Schmuggelbande ihm mitgeteilt, es gebe nur noch einen Sitz in der Maschine. Er komme mit dem nächsten Flug nach. Doch solle Shaikh schon mal den Koffer mitnehmen.

Amnesty International verurteilte die Hinrichtung. Sie zeige die Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit der Todesstrafe, besonders wie sie in China angewandt werde, sagte Asien-Direktor Sam Zarifi.

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