Diakonie: Nicht zahlen

Rückforderung von Kindergeld »rechtswidrig«

  • Lesedauer: 1 Min.

Halle (epd/dpa/ND). Die Diakonie Mitteldeutschland hat Hartz-IV-Empfänger aufgefordert, die von der Bundesagentur für Arbeit zu viel gezahlten Bezüge im Zusammenhang mit der Kindergelderhöhung nicht zurückzuzahlen.

Nach Auffassung der Diakonie können alle Betroffenen auf die Rechtmäßigkeit der angeblichen Überzahlung von 20 Euro pro Kind im Januar vertrauen, sagte der Vorstand Soziale Dienste des evangelischen Wohlfahrtsverbandes, Kathrin Weiher, am Dienstag in Halle an der Saale. Entsprechende Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide seien damit rechtswidrig. Die Hartz-IV-Empfänger sollten sich gegen solche Bescheide, die noch dazu in keinem Verhältnis zum dafür nötigen Verwaltungsaufwand stünden, juristisch zur Wehr setzen, empfahl Weiher. Ohnehin sei es ein Skandal, dass Hartz-IV-Empfänger an der von der schwarz-gelben Koalition als »blumige Wohltat« angepriesenen Erhöhung des Kindergeldes überhaupt nicht teilhaben, weil es auf Hartz IV und Sozialzahlungen angerechnet wird, kritisierte Weiher

Die Bundesagentur für Arbeit verwies am Dienstag dagegen darauf, das zuviel berechnetes und gezahltes Geld zurückgezahlt werden muss. Die Bundesagentur setze lediglich geltendes Recht um, betonte eine Sprecherin.

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