Aus Nazi-Aufmarsch wird eine Kundgebung
Dresden beschränkt Veranstaltung am 13. Februar
Dresden (ND-Lasch). Die rechtsextreme Veranstaltung, die für den 13. Februar in Dresden geplant ist, ist von der Stadtverwaltung beschränkt worden. Sie darf nur als Kundgebung und nicht als Aufmarsch stattfinden. Entsprechende Auflagen seien dem Anmelder, der Jungen Landsmannschaft Ostpreußen (JLO), erteilt worden, sagte Rathaussprecher Kai Schulz auf Anfrage des ND. Auf der Internetseite der JLO hieß es, eine »Großkundgebung« sei genehmigt worden, zur Durchsetzung der ursprünglich angemeldeten Marschstrecke habe man aber Rechtsmittel eingelegt.
Noch unklar ist, ob auch Protestveranstaltungen gegen den rechtsextremen Aufmarsch ähnliche Auflagen erhalten. Die Bescheide seien noch nicht ergangen und verschickt, sagte Schulz. Dem Vernehmen nach werden aber auch andere Veranstaltungen nicht als Demonstration genehmigt. Betroffen wäre auch ein Bündnis, das zur Blockade des Aufmarschs der Nazis aufruft. Es sei »offensichtliche Strategie, es gar nicht erst zum Versuch einer Blockade kommen zu lassen«, sagte der grüne Landtagsabgeordnete und Bündnis-Unterstützer Johannes Lichdi.
Im Rathaus wird zugleich bestätigt, dass für den Schritt die umstrittene Änderung des Versammlungsgesetzes nicht notwendig war: »Das wäre auch nach dem bisherigen Gesetz möglich.« Kritiker hatten argumentiert, die als »Lex 13. Februar« gegeißelte Novelle sei überflüssig.
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