Sitzen ja, aber nicht blockieren

Rund 250 Teilnehmer bei Training in Dresden

  • Lesedauer: 2 Min.

Dresden (ND-Lasch). An einem Probesitzen für die Proteste gegen den geplanten Neonazi-Aufmarsch am 13. Februar in Dresden haben am Samstag etwa 250 Menschen teilgenommen. Sie sammelten sich neben der Synagoge und trainierten das Besetzen eines Platzes. Die Aktion durfte aber nicht zum »Blockadetraining« genutzt werden. Das hatte das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden.

Die Dresdner Stadtverwaltung hatte die Aktion zunächst vollständig verbieten wollen, scheiterte mit dem Versuch aber in zwei Instanzen. Das zeige, dass es »die Stadt erneut übertrieben hat mit ihren Auflagen«, sagte Julia Bonk, Landtagsabgeordnete der LINKEN und Anmelderin der Aktion. Sie kritisierte anhaltende Versuche, den »zivilgesellschaftlichen Protest gegen den Nazi-Aufmarsch zu kriminalisieren«. Die Aufrufe des Bündnisses »Dresden nazifrei« zu Blockaden des rechtsextremen Aufzuges hatten bereits die polizeiliche Durchsuchung von Büros, die Beschlagnahme von Plakaten und die Sperrung einer Internetseite zur Folge. Bonk betonte, wenn eine Blockade nicht nur der Verhinderung einer anderen Veranstaltung diene, sondern selbst »eindrucksvollen und symbolischen Protest« darstelle, sei sie durch das Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt.

Das politische und juristische Hickhack um den Blockadeaufruf geht derweil auch an anderer Stelle weiter. Nachdem am Donnerstag unter anderem von Linkspolitikern demonstrativ Plakate mit dem umstrittenen Aufruf geklebt worden waren, hat einem Bericht der »Sächsischen Zeitung« zufolge der CDU-Stadtrat Patrick Schreiber Anzeige wegen Sachbeschädigung und »Verunreinigung der Stadtmöblierung« gestellt. Beklebt wurden unter anderem Lampenmasten, darunter einer, der einen Erinnerungsort an den 13. Februar am Altmarkt beleuchtet. Die Zeitung merkt an, dass sich der CDU-Mann am wilden Plakatieren stört, weil dadurch das Stadtbild verschandelt werde, er in der ausführlichen Presseerklärung aber mit keinem Wort die geplante Demonstration der Rechten erwähnt.

Dem Blatt zufolge hat die Staatsanwaltschaft selbst einen »Prüfvorgang« eingeleitet. Zunächst hatte es geheißen, man sehe von Schritten ab, weil der Blockadeaufruf nach dem Verbot einer rechten Demo ohnehin ins Leere laufe: Eine Kundgebung könne nicht blockiert werden.

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