Änderungen bei Hartz IV angemahnt
Auch 2009 Klageflut an den Sozialgerichten
Kassel (dpa/ND). Die deutschen Sozialgerichte haben im vergangenen Jahr erneut einen Rekord bei den Klageeingängen registriert – ein Großteil betraf Hartz-IV-Beschwerden. Mit insgesamt 193 981 Klagen waren es fast 19 500 mehr als im Jahr zuvor. Angesichts dieser Flut hat der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, die Politik aufgefordert, die Hartz-IV-Gesetze zu reformieren. »Vor allem unsere Urteile können dabei eine Fundgrube dafür sein, wo der Gesetzgeber nacharbeiten kann«, sagte Masuch am Donnerstag in Kassel. Gleichzeitig warnte er vor einer verschärften Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger, wie sie Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) gefordert hatte. Dies würde zu »Abwehrreaktionen der Betroffenen führen«, sagte Masuch, da nicht »hinreichend zumutbare und sinnvolle Arbeiten im gemeinnützigen Bereich zur Verfügung« stünden.
Es sei zudem davon auszugehen, dass die Zahl der Hartz-IV-Bezieher steigen werde, wenn die Hinzuverdienstgrenzen – wie es der Koalitionsvertrag vorsehe – erhöht würden. »Mit dieser Regelung soll ein Anreiz zum Arbeiten geschaffen werden. Doch dadurch erhöht man auch die Zahl der Menschen, die Anrecht auf Zusatzleistungen hat«, sagte der Vorsitzende Richter am BSG, Thomas Voelzke mit Blick auf sogenannte Aufstocker. Aufstocker sind Menschen, die trotz einer Beschäftigung Geld von Staat bekommen, weil ihr Gehalt für den Lebensunterhalt nicht reicht. Daraus folge wiederum: »Je größer der Kreis der Hartz-IV-Bezieher, desto größer ist auch der Kreis derjenigen, die klagen könnten.«
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