Abgeltungssteuer vom Fiskus zurückholen?
Steuererklärung
Im vergangenen Jahr haben Banken zum ersten Mal die neue pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge abgeführt. Viele Sparer und Anleger können aber mit ihrer Steuererklärung zumindest einen Teil der Steuern vom Finanzamt zurückerhalten.
Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?
Gewinne aus Aktien, Fonds oder Zertifikaten, Dividenden und Zinsen, die über den Sparerfreibetrag von 801 Euro (bei Ehepaaren 1602 Euro) hinausgehen, werden seit 2009 pauschal mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer, insgesamt also rund 28 Prozent.
Wie werden Aktienverkäufe besteuert?
Von der Abgeltungssteuer ist nur der Verkauf von Aktien betroffen, die nach dem 1. Januar 2009 erworben wurden. Mögliche Kursgewinne beim Verkauf der Aktien werden pauschal mit 25 Prozent besteuert. Wurden die Wertpapiere bereits vor dem 1. Januar 2009 gekauft, fallen gemäß der alten Regelung beim Verkauf nur vor Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr Steuern an. Hier zählt noch der persönliche Steuersatz, nicht die Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Nach Ablauf der Spekulationsfrist können diese Aktien auch in den kommenden Jahren verkauft werden, ohne Steuern auf die Kursgewinne zahlen zu müssen.
Was gilt es bei Fonds zu beachten?
Hat ein Anleger sein Depot bei einer Bank in Deutschland, wird die Abgeltungssteuer laut »Finanztest« in der Regel von der Depotbank abgeführt. Ausnahme: Bei im Ausland aufgelegten sogenannten thesaurierenden Fonds, bei denen erwirtschaftete Zinsen und Dividenden nicht gleich ausgeschüttet, sondern direkt wieder angelegt werden, muss der Anleger die Erträge selbst in der Steuerklärung angegeben. Hat ein Anleger Depots im Ausland, muss er Verkaufsgewinne selbst in der Steuererklärung abrechnen.
Können Verluste mit Gewinnen verrechnet werden?
Verluste, die ab 2009 bei Fonds, Anleihen oder Zertifikaten entstanden, können mit anderen Erträgen verrechnet werden. Das übernimmt die Bank. Aktienverluste können hingegen nur mit Gewinnen aus Aktien ausgeglichen werden. Wurden mit vor 2009 erworbenen Aktien Verluste gemacht, so können diese bis 2013 über die Steuererklärung auch zusätzlich mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden, aber nicht mit Zinsen und Dividenden.
Wer kann mit Rückzahlungen vom Fiskus rechnen?
Besonders Menschen mit niedrigem Einkommen können von einer Rückzahlung ausgehen. Hat ein Anleger einen persönlichen Steuersatz, der unter 25 Prozent liegt, dann gilt dieser Steuersatz auch für die Kapitalerträge. Die Differenz zu der abgeführten Abgeltungssteuer zahlt das Finanzamt zurück.
Was sollen Rentner beachten?
Viele Rentner können sich die Abgeltungssteuer teilweise oder sogar komplett zurückerstatten lassen. Das gilt laut »Finanztest« auch für Rentner, deren persönlicher Steuersatz höher liegt als 25 Prozent. Denn Rentner profitieren vom Altersentlastungsbetrag, einem Steuerfreibetrag, der ab dem 65. Lebensjahr gewährt wird.
Wie bekommen Anleger ihr Geld zurück?
Da die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt abgeführt wird, muss der Anleger sich das Geld über eine Steuererklärung wiederholen. Dazu gibt er in der Steuererklärung in der Anlage KAP seine Kapitalerträge an.
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