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Kein Vertrag – kein Zahlungsanspruch

Verbraucherzentrale

  • Lesedauer: 2 Min.

Unzählige Mahnschreiben hat kürzlich die Firma Proinkasso GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg versandt. Das Inkassobüro gibt vor, für einen Gewinnspieleintragungsdienst »Tipp House« eine offene Forderung für eine Anmeldung zum Gewinnspieleintragungsdienst einzuziehen. Die Gesamtforderung betrage 138,61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage zu überweisen ist. Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen, wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge, Bankguthaben und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht. Zahlreiche Verbraucher sind verärgert, haben sie doch weder einen Vertrag mit Tipp House geschlossen, noch eine Rechnung dieser Firma erhalten.

Doch das Schreiben des Inkassobüros klingt nach Ärger und hohen Kosten. Auch sind die Adressaten verunsichert angesichts der dreisten Drohungen, so dass sich viele Verbraucher daher genötigt fühlen zu zahlen.

Gabriele Emmrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. erklärt dazu: Keinerlei Zahlung leisten, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht und kein Nachweis der Forderung seitens des Inkassobüros erbracht werden kann.

Nicht aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen.

Rat und Hilfe erhält man bei den Verbraucherzentralen.

Ratsuchende können sich wenden an alle Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder an das Verbrauchertelefon unter (0900) 1 775 770 (für 1,00 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.

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