400 000 Euro Schmiergeld für Bauauftrag gezahlt
Rechtsprechung
Ein Architekturbüro, die X-GmbH, übernahm die Generalplanung für ein großes Bauprojekt. Spezielle Planungen und statische Berechnungen wurden an ein Ingenieurbüro vergeben. Um die Aufträge zu erhalten, zahlte der Ingenieur an einige Mitarbeiter der Generalplanerin keine geringen Schmiergelder: u.a. an den Geschäftsführer und den Projektleiter, insgesamt ca. 400 000 Euro.
Als die Sache aufflog, forderte die X-GmbH den Betrag vom Ingenieurbüro als Schadenersatz: Ohne das Schmiergeld wäre der Werklohn für dessen Arbeiten entsprechend niedriger ausgefallen, vermutete die Auftraggeberin: Das sei ja wohl in das vereinbarte Pauschalhonorar »eingepreist« worden. So argumentierte auch das Oberlandesgericht Frankfurt und gab der Klage statt.
Der X-GmbH sei ein zu ersetzender Schaden entstanden. Um den Schmiergeld-Betrag sei die Werkleistung zu teuer bezahlt worden. Wegen der Zahlungen hätten die Mitarbeiter in einen Geschäftsabschluss eingewilligt, der für ihr eigenes Unternehmen ungünstig gewesen sei: Ohne Schmiergeld hätten sie den Pauschalpreis heruntergehandelt. Hätte die Auftraggeberin die Vertragsverhandlungen selbst geführt oder wäre sie von redlichen Mitarbeitern vertreten worden, wäre das auch geschehen.
Daher sei der X-GmbH ein Schadenersatz in Höhe des Vorteils zuzusprechen, der ihren Angestellten in Form von Schmiergeld gewährt wurde.
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Februar 2009 - 17 U 247/07
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