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Weiter Mindestlohn für Elektriker

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Frankfurt am Main (dpa/ND). Einer der ältesten Branchen-Mindestlöhne soll nach dem Willen der Tarifparteien auch künftig gelten. Die Gewerkschaft IG Metall und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke haben für die rund 317 000 Elektriker einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen, wie beide Seiten am Montag mitteilten. Beim Bundesarbeitsministerium haben sie gemeinsam beantragt, den darin festgeschriebenen Mindestlohn für allgemeinverbindlich zu erklären. Er darf dann im Inland auch nicht von ausländischen Arbeitskräften unterboten werden.

Im Elektrohandwerk gibt es bereits seit 1997 einen Mindestlohn, der aktuell bei 9,60 Euro pro Stunde im Westen und 8,20 Euro im Osten liegt. »Wir wollen die Beschäftigten, die Betriebe, die Arbeitsplätze und unsere Tarifverträge vor Schmutzkonkurrenz schützen. Die Beschäftigten sollen von ihrer Arbeit anständig leben können«, erklärte die IG-Metall-Tarifexpertin Helga Schwitzer.

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