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Gefährlicher Bolzplatz geduldet

Freizeitsport

  • Lesedauer: 2 Min.
Der Bolzplatz einer kleinen Gemeinde in Ostthüringen war vollkommen verwahrlost – nicht nur der Rasen. Auch alles andere befand sich in einem erbärmlichen Zustand. Die Folgen waren abzusehen. Wie das folgende Urteil nun zeigt.

Der Maschendrahtzaun, der ihn umgab, war an vielen Punkten mutwillig zerschnitten worden, an einigen Stellen existierten nur noch vereinzelte Spanndrähte. Um nur einige der Unzulänglichkeiten zu nennen, die den Freizeit-Sportplatz betrafen.

An so einem Spanndraht verletzte sich ein 20-jähriger Fußballspieler, als er einem Ball hinterherlief, der über das Spielfeld hinausflog und vom Zaun eigentlich aufgehalten werden sollte.

Im Eifer des Gefechts achtete er nur auf den Ball und prallte mit dem Hals gegen den Spanndraht, verletzte sich am Hals, im Gesicht und im Sturz zudem am Ellenbogen. Von der Gemeinde forderte der junge Mann Entschädigung. Die wollte nicht zahlen – und so kam das Ganze vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Jena sprach dem Mann schließlich 1000 Euro Schmerzensgeld zu, weil die Kommune als Eigentümerin des Bolzplatzes ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt habe.

Die Gemeinde habe die zunehmende Zerstörung des Zauns durch Vandalismus sehenden Auges toleriert, obwohl er bereits seit langem eine Gefahr darstellte. Anstatt den Zaun ganz abzumontieren oder ihn durch einen stabileren Zaun zu ersetzen, habe sie gar nichts unternommen. Wenn eine Kommune kein Geld dafür aufbringen könne, eine Sport- und Spielanlage in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten, müsse sie die Anlage schließen.

Allerdings habe auch der Fußballspieler ebenso wie alle Mitspieler gewusst, wie gefährlich der defekte Maschendraht war. Deshalb sei ihm – auch wenn er das Risiko im Spieleifer unterschätzt habe – ein überwiegen-des Mitverschulden an dem Unfall anzukreiden.
Urteil des Oberlandesgerichts Jena vom 10. Februar 2010 - 4 U 594/09

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