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»Wie die Rückkehr der Inquisition«

Empörung über Suspendierung von Garzón

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Suspendierung des international bekannten Ermittlungsrichters Baltasar Garzón hat in Spanien eine Welle der Empörung ausgelöst.

Madrid (dpa/ND). Menschenrechtsorganisationen, Angehörige von Diktatur-Opfern, Künstler und Intellektuelle verurteilten die einstweilige Amtsenthebung des 54-jährigen Juristen, der zuletzt wegen der Gräueltaten des Franco-Regimes (1939-1975) ermittelt hatte. Richter Garzón werde aus ideologischen Gründen der Prozess gemacht, beklagte der spanische Parlamentspräsident José Bono. Wenn seine Ermittlungen sich nicht gegen die politische Rechte, sondern gegen die Linke gerichtet hätten, wäre er kaum suspendiert worden, betonte der sozialistische Politiker in einem offenen Brief an Garzón, den die Zeitung »El País« am Sonntag abdruckte.

»Das ist wie die Rückkehr der Inquisition«, meinte der Vorsitzende der Opfervereinigung ARMH, Emilio Silva. Amnesty International nannte die Entscheidung skandalös: »Die Glaubwürdigkeit Spaniens als Verteidiger der Menschenrechte ist angeschlagen.« Human Rights Watch erklärte: »Die Justiz ist in Spanien zum Opfer geworden.« Der Gewerkschaftsverband CC.OO. (Arbeiterkommissionen) bezeichnete die Suspendierung als einen »Rückschlag für die Demokratie«.

Der Filmemacher Pedro Almodóvar sagte, er habe das »Vertrauen in das spanische Rechtssystem verloren«. Auch der portugiesische Nobelpreisträger José Saramago verurteilte die Absetzung: »Diejenigen, die das getan haben, sind nicht besser als die Diktatoren, die Garzón verfolgt hat.«

Das höchste Richtergremium des Landes hatte Garzón am Freitag bis auf weiteres seines Amtes enthoben. Es reagierte damit auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom Mittwoch, dem Richter wegen seiner Ermittlungen zu den Verbrechen der Franco-Diktatur den Prozess zu machen.

In der Anklage wird Garzón in diesem Zusammenhang Rechtsbeugung zur Last gelegt, weil er bewusst ein Amnestiegesetz aus dem Jahre 1977 umgangen haben soll. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 20 Jahre Berufsverbot.

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