Immer Ärger mit dem Lehrer

In Brandenburg könnten über 200 Pädagogen Geld erhalten, für das sie nicht arbeiten durften

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 3 Min.
Erhalten Lehrer in Brandenburg, die jahrelang nur in Teilzeit gearbeitet haben, Geld nachgezahlt, als wären sie voll beschäftigt gewesen? Und bekommen sie außerdem die volle Beamtenpension? Darüber will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17. Juni entscheiden.

In den Jahren 1998 bis 2005 hatte das Land Brandenburg um die 7500 Lehrer lediglich mit Zwei-Drittel-Stellen versehen. Es handelte sich um Berufsanfänger und um Pädagogen, die vorher nur angestellt waren. Mit der reduzierten Arbeitszeit reagierte das Bildungsministerium auf einen drastischen Rückgang bei den Schülerzahlen – von 471 000 im Jahr 1997 auf 294 000 im Jahr 2007.

217 Lehrer wehrten sich gegen die Teilzeitlösung. Sie wollten volle Stellen und begannen einen Rechtsstreit, der sich jahrelang hinzog. In der juristischen Ausein-andersetzung entschieden mehrere Verwaltungsgerichte, dass die Betroffenen angeblich überhaupt keine Beamten seien, weil Teilzeitbeamte rechtlich gar nicht zulässig seien.

Streit um Verdienstausfall

Ein solches Urteil hatte niemand gewünscht. Die betroffenen Lehrer mussten nun Angst um den ersehnten Beamtenstatus haben, dem Land drohte die teure Nachzahlung von Beiträgen für Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Die Summe wurde vor einiger Zeit auf 400 Millionen Euro geschätzt. Doch so wird es nicht kommen. Denn das Bundesverwaltungsgericht stellte am Donnerstag vergangener Woche klar, dass die Ernennungsurkunden der Teilzeitbeamten doch nicht unwirksam sind. Die Lehrer waren, sind und bleiben also Beamte.

Nach Angaben des Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) waren die Kollegen zu jedem Zeitpunkt vollgültige Beamte. Deshalb könnten sie nun Anspruch auf Schadenersatz und die volle Pension erheben, meint der GEW-Landeschef Günther Fuchs. Allerdings nur, wenn sie einst Widerspruch erhoben und Rechtsmittel eingelegt hatten. Dies taten aber nur 217 Betroffene.

Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) lehnt Zahlungen ab. »Ich halte es für ein falsches Signal, wenn Beamte des Landes für nicht geleistete Arbeit Anspruch auf Besoldung und Versorgung hätten.« Auch Grünen-Fraktionschef Axel Vogel zeigt wenig Verständnis dafür, wenn die Beamten nachträglich Bezüge einfordern. Nach Vogels Einschätzung drohen die Landeshaushalte 2010 und 2011 deswegen sogar »aus dem Ruder zu laufen«. Das Land stehe vor dem Scheitern seiner »paradoxen Verbeamtungspolitik«. Diese habe darin bestanden, durch das Einsparen der Beiträge für die Rentenversicherung angestellter Lehrer die Personalkosten künstlich niedrig zu halten. Die Lasten sind dann in der Zukunft zu tragen, denn Beamtenpensionen werden aus dem Etat finanziert.

Vier bis fünf Millionen

Wenn das Land vom Bundesverwaltungsgericht dazu verdonnert wird, den Verdienstausfall zu ersetzen, dann wäre dies »nicht nur wegen der angespannten Haushaltslage des Landes schmerzhaft«, findet die Landtagsabgeordnete Gerrit Große (LINKE). Ihr zufolge geht es um vier bis fünf Millionen Euro. Damit würde die jetzige rot-rote Regierung »für nicht von ihr verursachte Versäumnisse zur Kasse gebeten«. Tatsächlich fallen die Teilzeitverbeamtungen in Zeiten der SPD-Alleinregierung (bis 1999) und der nachfolgenden SPD/CDU-Koalition. Die Sozialisten forderten seinerzeit eine Vollbeschäftigung für alle Pädagogen.

Übrigens erhielten inzwischen alle Lehrer, die das wünschten, eine volle Stelle, so die Auskunft des Bildungsministeriums. Anders sei es auch nie vorgesehen gewesen. Man wusste bereits 1998, dass etwa zehn Jahre später viele Lehrer in Rente gehen und dann wieder ein erheblicher Bedarf an Lehrkräften besteht.

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