Bildungsoffensive für 23 Euro
Vollbremsung im nächsten Haushalt / Regierung geizt bei Kindern in Hartz-IV-Familien
Wenn die Bundesregierung am Mittwoch den Haushaltsentwurf für 2011 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2014 verabschiedet, kann sie von höheren Steuereinnahmen durch Konjunktur und geringeren Ausgaben ausgehen. Letztere allerdings sorgen schon jetzt für Unmut. Vor allem, wenn in den Planungen auf Kosten der Ärmsten gespart wird. Bekanntlich hatte das Bundesverfassungsgericht die intransparent und willkürlich eingeführten Regelungen für Hartz IV kritisiert und dabei insbesondere den Bedarf der Kinder hervorgehoben. Das kostet künftig mehr Geld, soviel ist klar.
Doch während bis 2014 die Neuverschuldung auf 24,1 Milliarden Euro gedrückt und damit – gemessen an der erwarteten Nettokreditaufnahme dieses Jahres von 65,2 Milliarden Euro – mehr als halbiert werden soll, hat die Bundesregierung beim verabredeten Zuwachs für bedürftige Kinder Hemmungen, einen großen Wurf zu landen.
23 Euro pro anspruchsberechtigtem Kind und Monat sollen nun etwa herauskommen, und wie die Summe die Kinder erreicht, darum wird noch gestritten. Bargeld an die Eltern ist offenbar bereits verworfen. Ob das Geld die Kinder als Gutschein oder als Angebot zum Förderkurs erreicht – für den Paritätischen Wohlfahrtsverband reicht die genannte Summe auf keinen Fall aus, das geforderte »menschenwürdige Existenzminimum inklusive besserer Bildungs- und Teilhabechancen für bedürftige Kinder sicherzustellen«, wie Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) getreulich den Text der Verfassungsrichter zitierte. Buchstabe für Buchstabe, transparent und nachvollziehbar werde der Anspruch umgesetzt, versicherte von der Leyen.
Jährlich 480 Millionen Euro hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dafür eingeplant. Rein rechnerisch ergeben sich 23 Euro pro Monat für jedes betroffene Kind. Wenn jedoch die Summe ausdrücklich für Bildungszwecke gedacht ist, ist eine Erhöhung der Regelleistungen offenbar bereits vom Tisch. Eine solche hatte das Bundesverfassungsgericht auch nicht ausdrücklich gefordert, Sozialverbände hatten diese jedoch als einzig angemessene Schlussfolgerung betrachtet. Der Wohlfahrtsverband nannte den Ansatz im Haushalt deshalb eine »neuerliche Attacke« gegen Hartz-IV-Empfänger. Schäuble habe offensichtlich gar nicht die Absicht, das Urteil sachgerecht umzusetzen, kritisierte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. »Lieber scheint er einen neuerlichen Verfassungsbruch in Kauf zu nehmen.«
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