Anklage sieht Prügelattacke auf Brunner als Mord
Manager in einer Minute totgeschlagen / S. und L. bestreiten bei Prozessauftakt in München jede Tötungsabsicht
München (AFP/ND). Vor der Jugendkammer des Landgerichts München I legte die Staatsanwaltschaft am Dienstag den zur Tatzeit 18- und 17-jährigen Angeklagten Mord an Dominik Brunner aus Rache zur Last. Laut Anklage hatten Markus S. und Sebastian L. Brunner am 12. September vergangenen Jahres am Münchner S-Bahnhof Solln in gerade mal einer Minute mit Schlägen und Tritten 22 so schwere Verletzungen zugefügt, dass der 50-Jährige kurz darauf starb. Der Fall sorgte für bundesweites Aufsehen.
»Mir tut der Tod des Herrn Brunner so unendlich leid, ich kann es nicht beschreiben«, sagte der inzwischen 19-jährige Markus S. Er habe zu keinem Zeitpunkt mit dem Tod Brunners gerechnet, geschweige denn diesen gewollt. Auch Sebastian L. bedauerte die Tat: »Ich weiß, dass es dafür keine Entschuldigung gibt, dass da ein Mensch ums Leben gekommen ist. Aber es tut mir vom Herzen leid, ich wollte niemals, dass so etwas passiert.«
Die beiden Jugendlichen hatten die vier Teenager laut Anklage zusammen mit einem Kompagnon an einer S-Bahnhaltestelle um 15 Euro erpressen wollen. Während der Kompagnon sich verabschiedete, stiegen die beiden ebenso wie die zwei Jungen und Mädchen in eine S-Bahn. Dort bekam Brunner die anhaltenden Erpressungsversuche mit und verständigte noch aus der Bahn heraus die Polizei. Zu ihrem Schutz stieg er mit den vier Kindern in Solln aus.
In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung gab S. Brunner eine Mitschuld an der Eskalation am S-Bahnhof Solln. Demnach hätten er und L. nicht geplant, Brunner anzugreifen. »Ich sah dann eine Jacke am Boden liegen und der ältere Mann tänzelte plötzlich mit erhobenen Fäusten vor mir und Basti rum«, hieß es in der Erklärung. Dann habe Brunner auf einmal als Erster zugeschlagen. »Ich muss dann wohl völlig die Kontrolle über mich verloren haben«, erklärte S.
Der Anklage zufolge sagte Brunner am S-Bahnhof dem Fahrer seiner S-Bahn, dass es nun Ärger geben werde. Danach habe er seine Jacke ausgezogen und seinen Rucksack abgelegt. Dies sei aber geschehen, um sich besser gegen den bevorstehenden Angriff der Angeklagten verteidigen zu können. Nachdem diese mit geballten Fäusten auf Brunner zugegangen seien, habe der Manager zunächst S. einen Faustschlag ins Gesicht versetzen können. Brunner sei dann in eine Verteidigungshaltung gegangen. Danach hätten beide Angeklagte auf Brunner eingeprügelt. Als einer der vier Teenager den bewusstlosen und am Boden liegenden Brunner wegziehen wollte, habe S. seinem Opfer noch einmal mit voller Wucht mit dem Fuß auf den Kopf getreten.
Bei einer Verurteilung wegen Mordes drohen L. nach dem Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahre Haft, S. könnte nach Erwachsenenstrafrecht zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Für den Prozess sind bis Ende des Monats neun Verhandlungstage angesetzt, das Gericht will 53 Zeugen und vier Sachverständige hören.
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