UN-Kinderrechtskonvention gültig
Deutschland nimmt Vorbehalte zurück
Bei der Ratifizierung der Konvention 1992 hatte Deutschland Vorbehalte geltend gemacht, so dass unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bislang kein besonderes Schutzrecht zuerkannt wurde. Ab 16 Jahren werden sie im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt. In einigen Bundesländern werden minderjährige Flüchtlinge in Unterkünften für Erwachsene untergebracht. Einige wurden in Abschiebehaft genommen.
Kinder und minderjährige Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigten einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Es gehe vor allem um Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft. Die Abschiebehaft müsse auf die kürzeste, noch angemessene Zeit reduziert werden.
Auch bei der Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes, vor allem bei der medizinischen Versorgung, sollten die Sozialbehörden auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen Rücksicht nehmen, forderte die Ministerin. In Asylverfahren bräuchten nicht nur Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, sondern bis zum 18. Lebensjahr einen angemessenen Rechtsbeistand. "Die Länder sollten jetzt ihre Chance nutzen, die Rechte von minderjährigen Flüchtlingen weiter zu verbessern."
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