Bankberatung weiter verschlechtert
Stiftung Warentest: »Jämmerliches« Ergebnis
Berlin (dpa/ND). Die Anlageberatung bei Geldinstituten in Deutschland hat sich laut Stiftung Warentest weiter verschlechtert – allen Beteuerungen der Branche zum Trotz. Nach Testbesuchen in 21 Banken, Volksbanken und Sparkassen bekamen sechs Institute die Note »mangelhaft«. Ein »Gut« wurde gar nicht vergeben, wie die Stiftung am Dienstag mitteilte. Das »jämmerliche« Ergebnis sei noch schlechter als in einer Studie 2009.
»Verantwortlich für die schlechten Noten sind flächendeckende Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz«, sagte Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift »Finanztest«. Banken müssen seit 2010 ein Protokoll erstellen, wenn die Rede auf Wertpapiere kommt. In der Untersuchung, für die im März und April 146 Beratungsgespräche geführt wurden, sei dies 126 mal der Fall gewesen. Doch bei mehr als der Hälfte der Termine (65 mal) habe es kein Protokoll gegeben, obwohl ausdrücklich danach gefragt worden sei.
Weitere gesetzlich vorgeschriebene Fragen hätten die Berater häufiger gestellt als bei der vorigen Studie. »Trotzdem sind die Banken noch weit von einem guten Ergebnis entfernt«, so Tenhagen. Rund ein Drittel der Testkunden seien nicht nach Einkommen, Vermögen oder Ausbildung gefragt worden, was für eine Beratung aber nötig sei. Meist hätten die Berater auch zu riskante Anlagen empfohlen.
Insgesamt schnitten die Banken schlechter ab als 2009. Damals bekamen zwei das Urteil »mangelhaft«. Nun bekamen sechs Institute diese schlechteste Bewertung, zwölf die Note »ausreichend«, drei Sparkassen ein »befriedigend«.
Die Stiftung Warentest forderte mehr Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen. Dafür sei etwa die Aufsichtsbehörde BaFin gefragt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband verlangte: »Ohne klare gesetzliche Vorgaben und effektive Kontrollen durch die Finanzaufsicht wird sich an der Qualität der Anlageberatung durch Banken und Finanzvermittler nichts ändern.«
Banken und Sparkassen räumten am Dienstag Defizite bei ihrer Kundenberatung ein. Es gebe »bei der Handhabung von Protokollen nach einer Wertpapieranlageberatung von Neukunden offenbar noch deutlichen Nachholbedarf«, teilte der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) als Dachorganisation des Kreditgewerbes mit. Der ZKA vertrat die Ansicht, das Gesetz sehe die Pflicht, ein Beratungsprotokoll auszuhändigen, nur »nach der Empfehlung eines konkreten Wertpapiers« vor. Kommentar S. 8
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