Linkspartei weiter im Fadenkreuz

Bundesverwaltungsgericht hält Ramelow-Bespitzelung für rechtens – Verfassungsbeschwerde

  • Lesedauer: 3 Min.
Der Verfassungsschutz darf über den Linkspolitiker Bodo Ramelow ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten verfassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden. Ramelow kündigte Verfassungsbeschwerde an.

Leipzig (ND/Agenturen). Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf weiter Informationen über Bundes- und Landtagsabgeordnete der Linkspartei sammeln. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch eine Klage des früheren Bundestagsabgeordneten und heutigen Vorsitzenden der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, ab.

In der Vorinstanz habe das Oberverwaltungsgericht Münster bindend verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Linkspartei festgestellt. »Sie werden verstehen, dass ich tief enttäuscht bin, dass ein sechsjähriger Klageweg auf einmal hier so abgeräumt wird – mit einer Begründung, die ich schwer nachvollziehen kann«, sagte Ramelow nach dem Urteilsspruch. Während der dreistündigen Verhandlung sei nichts vorgebracht worden, das gegen ihn spreche. Dem Schnüffelstaat seien nun Tür und Tor geöffnet. »Jeder mit höherer Funktion in dieser Partei darf nun beobachtet werden. Dieses Urteil darf nicht so stehen bleiben«, sagte der LINKEN-Vorsitzende Klaus Ernst. Ramelow will nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

Die Richter des 6. Senats in Leipzig erkannten, die Beobachtung des Klägers sei »verhältnismäßig« und »angemessen« gewesen. Zwar berge die nachrichtendienstliche Beobachtung von Parlamentsabgeordneten »erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit und auf die Mitwirkung der betroffenen Parteien bei der politischen Willensbildung und damit für den Prozess der demokratischen Willensbildung überhaupt«, doch habe sich der Verfassungsschutz im Falle Ramelow »auf eine offene Beobachtung« beschränkt.

Für die Rechtmäßigkeit der Beobachtung spreche das »besondere Gewicht des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Umstand, dass der Kläger ein führender Funktionär der Partei DIE LINKE ist«, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Ramelow war bereits in den 1980er Jahren als Gewerkschafter in Hessen ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. Als er 1999 in Thüringen für die Linkspartei ins Parlament einzog, erfuhr er aus seiner Akte. Seitdem klagt er. Streitpunkt am Mittwoch war vor allem die fortgesetzte Überwachung von Ramelow in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter von 2005 bis 2009. Es ging dabei auch um die Frage, ob die Linkspartei ein verfassungsfeindlicher Zusammenschluss sei – und wenn ja, ob es gerechtfertigt ist, daraus automatisch auf gleiches Verhalten von Ramelow zu schließen.

Die Leipziger Richter hätten die Chance zu einer grundsätzlichen Entscheidung über die Bespitzlung der LINKEN durch den deutschen Inlandsgeheimdienst gehabt. Doch sie beschränkten sich »auf den Fall Ramelow«.

Das Urteil erregte in der Basis der Linkspartei sowie auf Ebene der Länder Empörung. Kreszentia Flauger, Chefin der Linksfraktion im niedersächsischen Landtag, forderte erneut die sofortige Beendigung der Bespitzelung. »Trotz des Urteils gilt: Es muss endlich Schluss damit sein, dass rechts-konservative Innenminister die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gutheißen und anordnen«, sagte Janine Wissler, Fraktionschefin der LINKEN im Hessischen Landtag.

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