Wasser wird Menschenrecht
UNO-Generalversammlung stimmt von Bolivien eingebrachter Resolution zu
Berlin/New York (Agenturen/ND). Sauberes Wasser ist jetzt ein Menschenrecht. Die Vereinten Nationen haben am Mittwoch den Anspruch auf reines Wasser und Sanitärversorgung als allgemeines Menschenrecht festgeschrieben. Die von Bolivien vorgelegte und von 33 anderen Staaten unterstützte Resolution wurde in der Vollversammlung der 192 Mitgliedsstaaten, von denen 163 anwesend waren, mit großer Mehrheit von 122 Stimmen angenommen. »Diese Resolution bringt kein Recht auf Wasser im Sinne des internationalen Rechts«, sagte der Vertreter Washingtons. »Sie ist uneindeutig, und deshalb müssen wir uns enthalten.« Nach UN-Angaben gab es keine Gegenstimmen, aber 41 Staaten enthielten sich. Das waren vor allem entwickelte Länder, während die Staaten der Dritten Welt praktisch durchgängig für den Entwurf stimmten.
Deutschland gehört nach den Worten seines UN-Botschafters Peter Wittig zu den entschiedensten Verfechtern des Rechts auf sauberes Wasser. »Weltweit haben 884 Millionen Menschen keinen genügenden Zugang zu sauberem Wasser und mehr als 2,6 Milliarden keinen zu einfachen sanitären Anlagen. Jedes Jahr sterben etwa zwei Millionen Menschen an den Folgen unsauberen Wassers, die meisten von ihnen sind Kinder.« Deutschland habe sich noch eine klarere Verantwortung in der Resolution gewünscht, stimme diesem Kompromiss aber zu.
»Wir bestehen zu zwei Dritteln aus Wasser, unser Gehirn sogar zu drei Vierteln«, sagte Boliviens UN-Botschafter Pablo Solón. »Wasser ist das Transport- und Kühlmittel unseres Körpers, und wir können eine ganze Weile ohne Essen auskommen, aber nur wenige Tage ohne Wasser.« Dennoch müssten Millionen Menschen jeden Tag ohne reines Wasser leben. »Durchfall ist die zweithäufigste Todesursache bei Kindern. Durch schmutziges Wasser sterben mehr Menschen als an Aids, Malaria und Masern zusammen.« Solón hielt vor der Vollversammlung kurz inne: »Das waren gerade dreieinhalb Sekunden. Alle dreieinhalb Sekunden stirbt ein Kind, nur weil es kein sauberes Wasser hat.«
Der Anspruch auf sauberes Wasser ist völkerrechtlich nicht verbindlich. Einklagbar ist es selbst in den Unterzeichnerstaaten der Erklärung der Menschenrechte nicht, zu denen alle 192 UN-Mitglieder automatisch mit ihrem Beitritt zählen. Die Verankerung hat aber einen hohen symbolischen Wert und durchaus Einfluss auf die Politik von Staaten und der Vereinten Nationen.
Die Entschließung der UN-Vollversammlung ist in Deutschland begrüßt worden. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Bundestag, Tom Koenigs (Grüne), sprach von einem historischen Fortschritt. Da die Resolution aber noch nicht zu einem einklagbaren Recht führe, fange die Arbeit erst an. In dieselbe Kerbe hieb Niema Movassat von der LINKEN. »Ich freue mich, dass Deutschland zugestimmt hat. Doch das reicht nicht. Nun muss das Recht auch völkerrechtlich verbindlich und damit einklagbar werden. Dazu muss Deutschland endlich das Zusatzprotokoll der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte ratifizieren. Ansonsten bleibt die Regierung bei Lippenbekenntnissen.«
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