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Folgerichtig
Schritt für Schritt kippt das Bundesverfassungsgericht die Benachteiligungen homosexueller Lebenspartner. Vor zehn Monaten stärkte das Gericht in der Hinterbliebenenrente die Rechte verheirateter Schwuler und Lesben. Diese Linie setzt sich nun im Erbrecht fort. Bei rechtlicher Prüfung wird klar, dass die Schlechterstellung nur deshalb existiert, weil bei Einführung der Homo-Ehe 2001 noch nicht gleich sein durfte, was sich vermeintlich nicht gehört. Denn das »Abstandsgebot« zur Ehe galt nur bei den Rechten der Partner. Die Ehepflichten waren von Anfang an enthalten. Das erweist sich nun als Hebel für homosexuelle Paare, politisch und vor den höchsten Gerichten gleiche Rechte zu erkämpfen.
Noch ist in vielen Gesetzen die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern enthalten. Rechtlich legitimierbar sind sie nicht. Die Union, an der die völlige Gleichstellung maßgeblich scheitert, sollte nicht warten, bis die Karlsruher Richter mit derselben Begründung weiter Gesetz um Gesetz kassieren. Und die vielen Menschen, die über politische Lager hinweg an diesem Punkt hinter der Union stehen, sollten die gesellschaftlichen Realitäten zur Kenntnis nehmen: Homosexuelle sind normale Menschen, sie leben in Partnerschaften, wünschen sich Kinder. Was ist dabei? Logische Konsequenz wäre, das überflüssige Sondergesetz für Homosexuelle ganz zu streichen. Und dann ab in die nächste Runde mit dem Angriff auf die Privilegierung der Ehe – ob homo- oder heterosexuell.
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