»Keiner kann sich sicher fühlen«
Nach Flut in Sachsen: Linksfraktionschef will Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
ND: Auf Druck von Kommunen und Betroffenen hat Sachsens Regierung Soforthilfen über fünf Millionen Euro für Flutopfer bewilligt. Reicht das?
Hahn: Ich habe nicht verstanden, warum man sich so lange gewehrt hat, Flutopfer in Härtefällen mit Bargeld zu unterstützen. Es gibt dazu keine Alternative, weil viele Menschen unverschuldet nicht versichert sind. Versicherer haben nach der Schadensregulierung für das Hochwasser 2002 wegen der hohen Summen reihenweise Verträge gekündigt. 2010 sind weniger Menschen und eine geringere Fläche betroffen, aber im konkreten Fall sind die Schäden vergleichbar, also muss man in vergleichbarer Weise helfen.
Reicht die bewilligte Summe?
Der Görlitzer OB spricht zu Recht von einem Tropfen auf den heißen Stein. Die Landkreise gehen von bis zu 400 Millionen Euro Schäden aus. Es ist nicht nur zu wenig Geld; die Hälfte soll zudem von den Kommunen bestritten werden. Das Land muss den Betrag deutlich erhöhen, und dafür gibt es auch Möglichkeiten. Es existiert ein Fonds vom Hochwasser 2002, in dem über 400 Millionen Euro liegen. Der könnte umgewidmet werden. Zudem hat der Freistaat aus diesem Fonds 60 bis 70 Millionen Zinsen erwirtschaftet. Wenigstens das sollte an Betroffene ausgereicht werden.
Das Land hält sich nicht nur zurück, weil die Haushaltslage angespannt ist, sondern aus Prinzip: Der Staat könne nicht jedes Risiko übernehmen, Bürger sollten selbst vorsorgen. Ist das nicht nachvollziehbar?
Natürlich kann der Staat nicht für alle Unwägbarkeiten des Lebens aufkommen. Hier geht es aber für viele um die nackte Existenz, und da hat das Land eine Fürsorgepflicht. Menschen müssen selbstverständlich auch eigene Vorsorge treffen, aber wie gesagt: Viele konnten das nicht. Deshalb habe ich schon 2002 vorgeschlagen, eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einzuführen.
Geht es um eine Versicherungspflicht für potenziell Betroffene oder für Versicherungen?
Die Pflicht soll für beide Seiten bestehen, und es soll nicht nur um potenziell Betroffene zum Beispiel eines Hochwassers gehen. Allein Anlieger von Elbe, Rhein oder Neiße gegen eine Flut zu versichern, ergäbe wegen der Prämienhöhe keinen Sinn. Vergleichbar der Haftpflichtversicherung für alle Autofahrer, möchte ich eine Pflichtversicherung für alle Grundstückseigentümer und Hausbesitzer, einschließlich von Unternehmen ...
… unabhängig davon, ob ein Fluss in der Nähe liegt?
Natürlich. Ob Blitzeinschläge, starker Hagel, Windhosen oder Erdrutsche – es gibt viele extreme Wetterereignisse, und Prognosen gehen davon aus, dass ihre Zahl zunimmt. Jeder kann betroffen sein. Wenn alle Haus- und Grundbesitzer einzahlen würden, blieben die Prämien moderat. Dennoch stünde ausreichend Geld zur Verfügung, um bei Katastrophen die Schäden regulieren zu können.
Ist nicht Streit über die Gerechtigkeit einer solchen Versicherung vorprogrammiert?
Spätestens der Tornado, der zu Pfingsten über das sächsische Großenhain hinweggezogen ist und schwere Verwüstungen angerichtet hat, zeigt doch, dass sich keiner 100prozentig sicher fühlen kann. Und wenn der Staat sagt, dass er nicht für alle Schadensereignisse aufkommen kann, muss er dafür sorgen, dass nicht nach jeder Katastrophe solche Debatten losbrechen. Das könnte er, indem er eine solche gesetzliche Pflichtversicherung einführt, und zwar bundesweit. Wir werden beantragen, dass Sachsen im Bundesrat darauf hinwirkt.
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