Presserat rügt »bild.de« wegen Loveparade-Bericht

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Berlin (epd). Der Deutsche Presserat hat das Internetportal der »Bild"-Zeitung wegen der Berichterstattung über das Loveparade-Unglück gerügt. »Bild.de« habe ein ungepixeltes Foto eines Opfers veröffentlicht und dazu Details der Todesumstände beschrieben, begründete das Selbstkontrollorgan die am Dienstagabend in Berlin getroffene Entscheidung. Unter anderem sei von einem Arzt beschrieben worden, wie das Opfer starb. Dadurch sei der Mensch unangemessen sensationell zum Objekt herabgewürdigt worden. Bei der Massenpanik am 24. Juli in Duisburg waren 21 Menschen ums Leben gekommen.

Die Rüge für »bild.de« war allerdings die einzige, die aufgrund der 241 eingegangenen Beschwerden zum Thema Loveparade ausgesprochen wurde. Daneben habe es fünf Missbilligungen und drei Hinweise gegeben, teilte der Presserat mit. Vier Beschwerden seien als unbegründet zurückgewiesen worden. Die Einzelbeschwerden, die sich vor allem gegen die Abbildung der Massenpanik in Fotostrecken und gegen die Darstellung der Opfer richteten, waren zu 13 Sammelbeschwerden zusammengefasst worden.

In mehreren Zeitungen und Internetportalen seien Fotos der Opfer publiziert worden. Im Einzelfall seien Vorname, abgekürzter Nachname, Alter, Wohnort und weitere Details aus dem Leben genannt worden. Dies verstoße gegen das Recht der Opfer auf Privatsphäre, kritisierte der Presserat. Drei Hinweise wurden in den Fällen ausgesprochen, in denen die ungepixelten Fotos der Opfer mit dem Vornamen und abgekürztem Nachnamen versehen waren. Wurden weitere Details veröffentlicht, sprach das Gremium eine Missbilligung aus.

179 Beschwerden erhielt der Presserat zu einer Fotostrecke, auf der viele Momente der Massenpanik zu sehen waren. Die meisten Beschwerdeführer hätten moniert, dass die Darstellung des Leidens einzelner Menschen unangemessen sensationell sei. Auch die Fotos abgedeckter Leichen seien kritisiert worden. Bis auf ein Foto seien diese Beschwerden jedoch als unbegründet zurückgewiesen worden, erklärte das Gremium. Es habe sich fast ausnahmslos um Szenenfotos gehandelt, die die tragischen Vorgänge verdeutlicht hätten.

Bei seiner Sitzung befasste sich der Presserat nicht mit den Quellen der Opferfotos. In den meisten Fällen sei allerdings davon auszugehen, dass diese ohne Einwilligung der Hinterbliebenen veröffentlich wurden. Dies sei grundsätzlich unzulässig, hieß es.
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