Bayerns Verfassungsschutz muss Bericht schwärzen
Antifaschistischer Verein darf bis auf Weiteres nicht als linksextremistisch bezeichnet werden
München (dpa/ND). Ein antifaschistischer Verein in München darf im bayerischen Verfassungsschutzbericht bis auf Weiteres nicht als linksextremistisch dargestellt werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Freitag veröffentlichten Eilbeschluss entschieden.
Die Richter monierten, dass die Verfassungsschützer keine konkreten Anhaltspunkte für ihre Einschätzung genannt hätten. Das Gericht bezog sich auf den Verfassungsschutzbericht 2008 (Az.: 10 CE 10.1830). Dort war der Verein Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München (a.i.d.a.) als linksextremistisch und somit als verfassungsfeindlich eingestuft worden.
Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren muss die Bezeichnung als linksextremistisch im Verfassungsschutzbericht 2008 vorerst gestrichen werden. Der Bericht darf der einstweiligen Anordnung des Gerichts zufolge vorerst nur veröffentlicht oder an Dritte herausgegeben werden, wenn die entsprechenden Passagen gestrichen oder geschwärzt werden.
Ausschlaggebend für die Entscheidung war laut Gericht, dass im Verfassungsschutzbericht 2008 »keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme von verfassungsfeindlichen Bestrebungen und Tätigkeiten« des Vereins benannt wurden. Ob den Behörden trotzdem tatsächliche Anhaltspunkte für solche Bestrebungen des Vereins bekannt seien, sei unmaßgeblich, solange diese im Verfassungsschutzbericht nicht zur Unterrichtung der Öffentlichkeit dargelegt seien.
Die Rüge trifft auch das bayerische Innenministerium. Gegen die VGH-Entscheidung wurden keine Rechtsmittel zugelassen.
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