Geißler verkündet Baustopp

Stuttgart-21-Schlichter: Gespräche beginnen Ende nächster Woche

  • Lesedauer: 2 Min.
Heiner Geißler verliert keine Zeit: Kaum als Stuttgart-21-Schlichter vorgeschlagen, verkündet er schon einen Baustopp. Derweil wurde der Bahn verboten, am Bahnhof weitere Bäume zu fällen.

Stuttgart (dpa/ND). Der Stuttgart-21-Schlichter Heiner Geißler hat einen Baustopp während der Verhandlungen angekündigt. Die Maßnahme im Streit um den Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs sei mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) und Bahnchef Rüdiger Grube abgesprochen, sagte Geißler am Donnerstagabend im Stuttgarter Hauptbahnhof. Es dürften keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, während die Argumente ausgetauscht werden. Geißler wiederholte, dass es keine Vorbedingungen geben dürfe. Die Gespräche sollen Ende der kommenden Woche beginnen und befristet werden. »Diese Schlichtung soll zumindest dazu beitragen, dass die Fakten und die Argumente gegeneinander abgewogen werden.«

Die Deutsche Bahn darf auf dem Stuttgart-21-Gelände vorerst keine Bäume mehr fällen, weil dort seltene Tiere leben. Die DB Projektbau müsse erst einen Plan zum Schutz von Juchtenkäfern und Fledermäusen im Mittleren Schlossgarten vorlegen, verfügte das Eisenbahnbundesamt (EBA). Bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld von 250 000 Euro, erfuhr die Nachrichtenagentur dpa.

Das EBA hatte bereits vor dem Fällen der ersten 25 Bäume vorige Woche naturschutzrechtliche Zweifel angemeldet. Dennoch wurden die Bäume unter massivem Polizeischutz abgeholzt. Dabei wurden hunderte Demonstranten verletzt. Laut EBA leben Juchtenkäfer einem Gutachten zufolge in sieben Bäumen. Auch Fledermäuse sollen gefährdet sein: Die Bahn müsse deshalb sicherstellen, dass »keine Fledermäuse in Höhlen und Spalten der zu fällenden Bäume vorhanden sind«. Die Deutsche Bahn weiß laut EBA seit mindestens Januar 2010 von der Juchtenkäfer-Siedlung.

Eine landesweite Volksabstimmung über das Bahnprojekt wäre nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags doch zulässig. »Ein einseitiger Ausstieg vonseiten des Landes Baden-Württemberg aus dem Projekt ›Stuttgart 21‹ verstieße nicht gegen bundesrechtliche Bindungen«, heißt es in der Expertise. Zwar habe sich das Land vertraglich zur Realisierung des Plans verpflichtet. »Sollte aber ein Festhalten an dem Vorhaben den Frieden in der Region nachhaltig stören und das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Institutionen bleibend beschädigen, könnte eine Kündigung des Vertrages (...) in Betracht kommen.« Ein Gesetz zum Ausstieg aus dem Projekt könne auch durch Volksabstimmung beschlossen werden, heißt es in dem Gutachten weiter.

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