Wohnung in »ruhiger Lage«
Abgelehnte Kündigung
Kurz nach dem Einzug in eine Wohnung, die in »ruhiger Lage» angeboten wurde, wollten die Mieter kündigen, weil sie laute Schnarchgeräusche von nebenan ständig und erheblich störten. Sie verlangten vom Vermieter auch, die Umzugskosten in Höhe von über 7000 Euro zu erstatten.
Dieser weigerte sich und die Mieter klagten. Das Amtsgericht entschied: Mieter könnten keinen modernen Schallschutz erwarten, wenn in der Zeitungsanzeige weiterhin stand: »Klassische Altbauwohnung«. Das habe nichts mit Mängeln an der Wohnung zu tun. Der Hinweis auf die ruhige Lage beziehe sich nach allgemeinem Verständnis nur auf die nähere Umgebung.
Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 25. März 2010, Az. 6 C 598/08
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