Vorbild Schweiz?
VCD plädiert für neue Beteiligungsformen
ND: Als Resultat der Stuttgarter Schlichtung wird nun vielfach gefordert, die Genehmigungsverfahren bei solchen Großprojekten abzukürzen – damit nicht wieder 15 Jahre alte Planungen plötzlich für großen Streit sorgen. Sehen Sie das auch so?
Korn: Man muss dabei wissen, dass Stuttgart 21 ein absolut untypisches Beispiel für lange Genehmigungsverfahren ist. Das hat ja nicht deshalb 15 Jahre gedauert, weil die Anträge so langsam bearbeitet wurden. Der Grund ist ein ganz anderer: Das Projekt war zeitweise ja schon fast gestorben und wurde dann wiederbelebt. Normalerweise hätte das durchaus in den üblichen fünf Jahren abgeschlossen werden können. Wenn mit einem abgekürzten Verfahren gemeint sein sollte, die Standards oder deren Überprüfung zu beschneiden, sehe ich das skeptisch.
Auch Heiner Geißler fordert reformierte Verfahren, man könne sich am Vorbild der Schweiz orientieren.
Ich habe ihn so verstanden, dass er ein Beteiligunsgverfahren, wie wir es in Stuttgart erlebt haben, für eine Art Scheinbeteiligung hält. Grundsätzliche Einwände, Zweifel an der Sinnhaftigkeit, alternative Vorschläge haben keinen Platz in diesen Verfahren. Es geht nur noch um das Wie. In der Schweiz wird zunächst über die Formulierung eines Ziels debattiert, dann abgestimmt, dann geplant und wieder abgestimmt. Wenn man es in Stuttgart so gemacht hätte, wenn zuerst ein Expertengremium getagt hätte, hätten wir eine ganz andere Planung.
Inwiefern?
Die Schweizer haben sich in den 1980ern hingesetzt und sich überlegt: Welchen Fahrplan wollen wir in zwanzig Jahren fahren können? Dann haben sie die »Bahn 2000« geplant und entsprechend in die Infrastruktur investiert, ebenfalls viele Milliarden. Bei uns will man zuerst bauen und dann über den Fahrplan nachdenken. Im Rahmen der Schlichtung konnten wir die DB dazu zwingen, endlich ein überprüfbares Betriebskonzept zu stricken, mit Hilfe dessen die geplante Infrastruktur einem »Stresstest« unterzogen werden muss.
Einer der Gründe für das vielgelobte Debattieren auf Augenhöhe bei der Schlichtung ist das Geld: Die S 21-Kritiker haben ihre Gutachten ausnahmsweise über den Landtag abrechnen können. Müsste das nicht zur Regel werden, wenn man bessere Verfahren will?
Die Projektgegner konnten ihre Gutachten nach dem Landtags-Standardtarif abrechnen, das hat geholfen. Ich sehe schon einen Bearf für eine solche Regelung – ob nun der Antragsteller dafür aufkommt oder die öffentliche Hand. Wichtig ist vor allem der Zeitpunkt einer Beteiligung, am Anfang eines Verfahrens ist die Materie auch längst noch nicht so kompliziert und die Gutachten sind weit weniger teuer. Das wirklich Vorbildhafte an Stuttgart ist allerdings das Prinzip der völligen Öffentlichkeit. Das gilt es tatsächlich auszubauen.
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