Entschädigung für Homosexuelle gefordert

Grüne bringen Antrag in den Bundestag ein

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (epd/ND). Die Bundestagsfraktion der Grünen hat eine Entschädigung für die Opfer des Paragrafen 175 gefordert, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte und erst 1994 vollständig abgeschafft wurde. Man habe einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Aufhebung der Urteile nach 1945 zum Ziel habe, sagte der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Volker Beck, gestern in Berlin.

Deutschland habe die vom Naziregime nach Paragraf 175 verhängten Urteile aufgehoben, sagte Beck weiter. Die Opfer des Paragrafen nach dieser Zeit blieben jedoch Straftäter im Sinne des deutschen Rechts. »Das ist absurd«, so Beck. Insgesamt sind nach Angaben seiner Fraktion nach 1945 noch mehr als 50 000 Verurteilungen in der Bundesrepublik und knapp 4000 Verurteilungen in der DDR verhängt worden.

Beck forderte, die von der Bundesregierung angekündigte »Magnus-Hirschfeld-Stiftung« solle die Entschädigung der Opfer betreuen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte im November die Mittel zur Gründung einer solchen Stiftung beschlossen.

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