Ungarn in der Zeitenwende
Neues Mediengesetz wird von Kritikern als Instrument der Pressezensur verurteilt
Ein Mediengesetz, das in Europa wohl seinesgleichen sucht, wurde am Montagabend vom ungarischen Parlament verabschiedet. Nachdem FIDESZ bereits zuvor sämtliche Gremien der Medienaufsicht einschließlich des neuen fünfköpfigen Medienrates NMHH mit eigenen Kadern besetzt und diese gleich für neun Jahre einbetoniert hatte, schuf die herrschende Partei nun für das öffentliche Fernsehen und den Rundfunk eine monopolistische Nachrichtenproduktionsanstalt. Einzig und allein diese Neugründung, die sich »Programmdienstleistungsgesellschaft« nennt, ist mit dem Recht ausgestattet, die genannten Medien mit Nachrichten zu versorgen. Um ganz sicher zu gehen, wurde dieser Informationskontrollanstalt gleich das Vermögen der Rundfunk- und Fernsehanstalten zuerkannt. Letztere dürfen nun insgesamt nur noch sage und schreibe um die 50 Personen beschäftigen, damit sie – obwohl ohnedies ausschließlich von Direktoren aus dem rechten Lager geleitet – ja nicht die Kapazität entwickeln, selber Sendungen auf die Beine zu stellen.
Das neue Mediengesetz stellt außerdem sämtliche kommerziellen Medien unter FIDESZ-Aufsicht. Der Medienrat, der keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt, darf alle Medien, die nach seiner Ansicht – so der Gesetzestext – »politisch nicht ausgewogen« oder »falsch« berichten, mit Strafen bis zu 90 000 Euro belegen. Bei medialen Straftaten, die als größer eingestuft werden, müssen unter Umständen Beträge in Millionenhöhe berappt werden, was für manchen der mit ständigen Geldnöten kämpfenden Privatsender das sichere Aus bedeuten wird. Die Strafen sind nämlich sofort zu bezahlen, Klagen der Betroffenen vor ordentlichen Gerichten haben keine aufschiebende Wirkung.
Eine zweite Methode, die dazu dient, nichtstaatliche Sender in Schach zu halten, findet sich in Gestalt der Regelungen zur Vergabe von Frequenzen. Allein im kommenden Januar laufen die Sendegenehmigungen von gut 100 Rundfunksendern ab. Eine Ausschreibung für die Neuvergabe von Frequenzen gibt es zur Zeit nicht, die Genehmigungen werden stattdessen regelmäßig für einen oder wenige Monate verlängert. Wenn ein Sender sich nicht artig benimmt, bekommt er seine Frequenz beim nächsten Mal eben nicht mehr.
Auch Zeitungen, Zeitschriften und die diversen Internetportale können sich keinesfalls sicher fühlen. Wenn bisher für eine Strafe ein gerichtliches Urteil benötigt wurde, darf ab Januar die Medienbehörde selbst die Bußgelder für rechtswidrige Berichterstattung verhängen, im schlimmsten Fall kann sie sündigen Medien sogar die weitere Veröffentlichungstätigkeit verbieten. Und um aufs Ganze zu gehen, macht das neue Gesetz auch die Programmprovider verantwortlich, falls sie die Programme eines Bestraften weiter zum Empfang bereitstellen.
Die ganze Medienlandschaft ist, damit die Erniedrigung perfekt wird, einem Regierungsbeamten mittleren Ranges unterstellt. Wenn dieser Beamte befindet, dass – so wörtlich das Gesetz – die Rechte des Publikums verletzt wurden, kann er vom betroffenen Medium die Herausgabe aller Unterlagen verlangen, und zwar ohne gerichtliche Genehmigung. Schutz von Informanten, Mediengeheimnis und ähnlicher Kleinkram sind also ab sofort in Ungarn Schnee von gestern.
Die Nachrichtenagentur MTI hatte gemeldet, der mit Zweidrittelmehrheit im Parlament herrschende FIDESZ habe alle seine Abgeordneten verpflichtet, an der Abstimmung über das Mediengesetz am Montagabend teilzunehmen, und kontrolliert, ob auch alle ihre Stimme abgeben.
Im Übrigen entstammen die Hauptlinien des Gesamtkonzepts der Feder eines Ungarn aus dem rumänischen Siebenbürgen, der einst Mitarbeiter des dortigen Geheimdienstes Securitate war. Er wird sich bestens auskennen.
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