Wo man singt ...
FAKTENcheck: GEMA-Gebühr für Kitas?
Es war in der Tat empörend, was Ende Dezember letzten Jahres in den Medien zu vernehmen war: Kindergärten sollen für das Singen von Kinderliedern künftig Gebühren an die Musikrechte-Gesellschaft GEMA zahlen. Immer dann, wenn für die Kinder Liedtexte kopiert werden oder sie öffentlich auftreten, würden die Kindertagesstätten künftig zur Kasse gebeten. So stand es auch im ND. Der »Berliner Kurier« titelte »GEMA will bei Kitas abkassieren« und nannte das einen »Behörden-Irrsinn«, »Bild« von einer »Kinderlied-Gebühr« und der »Stern« schrieb »GEMA fordert Gebühren fürs öffentliche Singen«. Entsprechend groß war die Empörung in den Leserbriefspalten. Auch manche Politiker sahen bereits das Ende der Sing-Kultur in den Kitas gekommen.
Doch die Aufregung ist unbegründet. Darauf hat jetzt der Medienjournalist Stefan Niggemeier in seinem Internetblog hingewiesen. Zunächst ist es nicht die GEMA, die hinter der Forderung steckt, sondern der Rechteverwerter VG Musikedition, in dessen Auftrag die GEMA aktiv wurde und in einem Schreiben an Kindergärten auf die Gesetzeslage hinwies: Das Kopieren von Noten ist in Deutschland streng verboten. Ausnahmen gibt es nur für Schulen, weil für diese die Bundesländer mit der VG Musikedition einen Pauschalvertrag geschlossen haben. Noten dürfen allerdings per Hand abgeschrieben und diese Blätter anschließend kopiert werden. Und grundsätzlich gilt: Das Singen in der Kita ist auch weiterhin ohne Gebühr möglich!
Übrigens: Verantwortlich für die Lage ist, so Niggemeier, nicht die GEMA, sondern ein 25 Jahre altes Gesetz. Das könnte von den Politikern geändert werden, die sich jetzt lauthals über die GEMA empörten.
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