Deutschland für Polen attraktiv
Auf dem deutschen Arbeitsmarkt endet zum 30. April die Übergangsfrist bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Arbeitnehmer aus osteuropäische EU-Mitgliedstaaten können dann ohne Einschränkungen hier arbeiten. Das bedeutet aber nicht, dass eine »Flut« von Migranten dauerhaft eine Beschäftigung aufnehmen wird, so die Expertise von Arbeits- und Europarechtler Frank Lorenz im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung. Auch die Vorschriften zur Bezahlung von entsandten Beschäftigten im Rahmen von Werkvertragsabkommen gelten dann nicht mehr. Für viele osteuropäische Arbeitnehmer bedeutet das weniger Schutzrechte: Sie können völlig legal schlechter bezahlt werden als vergleichbare deutsche Beschäftigte. Lorenz empfiehlt daher eine Ausweitung des Entsendegesetzes, besonders auf die Leiharbeitsbranche. Als Ergänzung regt er die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für die Bereiche an, die keinen branchenspezifischen Mindestlohn haben.
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