Länder einig über Sicherungsverwahrung

Kriterienkatalog zur Neuausrichtung

  • Lesedauer: 1 Min.

Hannover (dpa/ND). Die Länder haben sich auf einen Kriterienkatalog zur Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung geeinigt. Vorgesehen sei, dass Sicherungsverwahrte und Häftlinge künftig in verschiedenen Gebäuden untergebracht werden müssen, sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU). Daneben seien in dem Katalog unter anderem die Zimmergröße, der Besitz von persönlichen Gegenständen, Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, Aufenthalte im Freien sowie Kleidervorschriften geregelt.

Die im Katalog vereinbarten Maßnahmen seien unter den Justizexperten bundesweit unstrittig. Leitlinie bei der Beratung sei die Überzeugung gewesen, auch in Zukunft größtmögliche Sicherheit nach außen zu gewährleisten, andererseits aber größtmögliche Freiräume nach innen zu schaffen.

Derzeit leben Sicherungsverwahrte in Deutschland in speziell gesicherten Zellentrakten in normalen Gefängnissen. Nach der Neuausrichtung sollen die Insassen größere Zimmer bekommen. Anstelle der bislang rund 8,5 Quadratmeter großen Zellen sollen die Räume mindestens 15 Quadratmeter groß sein. Für Dusche und WC gebe es künftig einen abgetrennten Raum. Ziel sei es, den Menschen das Gefühl zu geben, nicht mehr inhaftiert zu sein, sagte Busemann. Zimmer sollten nur noch nachts abgeschlossen werden, Telefon und Internet verfügbar sein. Auch Gruppenräume wie eine gemeinsame Küche sind vorgesehen.

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