Gemeinderecht
Urteile
• Das Bezirksamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf kann den Uferwanderweg um die Grunewaldseen wie geplant weiterbauen inklusive einer Steganlage am Halensee, gegen deren Erlaubnis der Grundstückseigentümer geklagt hat. Anlagen in Gewässern sind nur unzulässig, wenn sie den Grundstückseigentümer erheblich benachteiligen. Das trifft hier nicht zu, weil der Blick vom Haus auf den See durch den Steg nicht beeinträchtigt wird. (Verwaltungsgericht Berlin vom 11. Juni 2010, Az. VG 10 K 36/10)
• Kommunen dürfen für Radwege (hier für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg) nur dann eine Benutzungspflicht für Radfahrer anordnen, wenn aufgrund der besonderen Verkehrsverhältnisse dort für Radfahrer eine »qualifizierte Gefahrenlage« besteht, wenn sie die Straße benutzen. (Bundesverwaltungsgericht vom 18. November 2010, Az. 3 C 42.09)
• Kommunale Kindergärten sind (wie kirchliche oder freie gemeinnützige Kindergärten) keine Betriebe gewerblicher Art, sondern erfüllen öffentliche Aufgaben – das ist steuerlich zu berücksichtigen. (Finanzgericht Düsseldorf vom 2. November 2010, Az. 6 K 2138/08 K)
• Erteilt die Bauaufsichtsbehörde einem privaten Betreiber die Baugenehmigung für ein Krematorium in einem Gewerbegebiet, kann diese »Anlage für kulturelle Zwecke« mit einem Abschiedsraum für Trauergäste zulässig sein. Das gilt dann, wenn das Krematorium in einer Randlage gebaut wird, die Zufahrt nicht durchs Gewerbegebiet führt und der Bereich für Trauergäste abgeschirmt ist. (Oberverwaltungsgericht Münster vom 25. Oktober 2010, Az. 7 A 1298/09)
• Wer im Stadtpark Schlitten fährt, rodelt auf eigene Gefahr. Die Kommune haftet nicht für Unfallfolgen. Ein Mann fuhr einen Hang, an dessen Ende sich ein Absatz befand, herunter und brach sich den Arm. Er verklagte die Gemeinde auf Schadenersatz. Das Gelände sei nicht als Rodelpiste konzipiert, sondern als Park, konterte die Gemeinde. Da müssten Schlittenfahrer schon auf sich selbst aufpassen. So sah es auch das Gericht. (Oberlandsgericht Hamm vom 3. September 2010, Az. I-9 U 81/10)
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