Dresdner Wende

In der schier unendlichen Jagd der Dresdner Staatsanwaltschaft auf vermeintliche Rädelsführer der Blockaden gegen den Nazi-Aufmarsch im Februar 2010 ist unvermutet eine Hürde aufgetaucht: Der zuständige Ausschuss des sächsischen Landtages hat sich nicht darauf verständigt, die Immunität des Linksfraktions-Vorsitzenden André Hahn aufzuheben. Ganz im Gegenteil: Der Ausschuss vertagte – einstimmig! – die Entscheidung und will demnächst die Staatsanwaltschaft anhören. Die soll erklären, was Hahn eigentlich strafrechtlich vorzuwerfen ist und weshalb sein Vorwurf nicht zutreffend sein soll, es handele sich beim Vorgehen der Justiz um Willkür. Letzterer Vorwurf, den nicht nur die LINKE erhebt, speist sich aus der Tatsache, dass fast ausschließlich Politiker der Linkspartei in dieser Sache verfolgt werden, derzeit noch vier. Die anderen Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Dass überhaupt Sand ins Getriebe der Strafverfolger gestreut wird – und das auch noch unter Mitwirkung aller Parteien – , damit war kaum noch zu rechnen. Denn bisher sah es so aus, als sei die Dresdner Staatsanwaltschaft in ihrem Verfolgungsdrang nicht aufzuhalten; die Immunität des Thüringer Linksfraktionschefs Bodo Ramelow wurde in derselben Sache bereits aufgehoben, und Gleiches steht der hessischen Fraktions-Doppelspitze Janine Wissler und Willi van Ooyen demnächst bevor. Dass nun ein Parlament von der Justiz Auskunft und Rechenschaft über den Sinn ihres Tuns verlangt, statt deren Forderungen einfach abzunicken, lässt hoffen. Nicht nur für André Hahn, nicht nur für Nazigegner überhaupt, sondern auch für die Demokratie.

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