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Unterfordert
Paul Krüger ist OB in Neubrandenburg. Ihm droht ein Disziplinarverfahren
Immerhin, Neubrandenburg hat einen Haushalt für 2011. LINKE und CDU haben ihn jüngst mit knappen 18 Stimmen beschlossen. Ansonsten aber hängt in der »Vier-Tore-Stadt« der Rathaus-Segen fast so schief wie in Rostock, wo der parteilose Verwaltungschef inzwischen die ganze Bürgerschaft gegen sich hat. Neubrandenburgs Stadtvertreter »missbilligen« ihren OB nun nicht nur, sie fordern sogar ein Disziplinarverfahren gegen den 2001 direkt gewählten Oberbürgermeister Paul Krüger (CDU). Selbst der Unions-Kreisvorstand wirft dem OB, der auch CDU-Landesvize ist, Selbstherrlichkeit vor.
Paul Krüger, der 1950 in Güstrow geboren wurde, zunächst Dreher lernte und 1986 in Wismar promovierte, durchlief zunächst eine Blitzkarriere. Erst 1989 in die Ost-CDU eingetreten, saß er im Oktober 1990 im Bundestag, und schon 1993 ernannte ihn Helmut Kohl zum Forschungsminister. Dem raschen Aufstieg folgte ein langsames Absinken: Gegen Jürgen Rüttgers konnte sich Krüger im fünften Kohl-Kabinett nicht durchsetzen. Auch sonst hatte der Bund keine wichtigen Aufgaben mehr für ihn. 2001 wurde Krüger OB in Neubrandenburg. Fühlt er sich unterfordert in der Provinz? Vielleicht lässt sich so Krügers jüngste Aktion erklären, die zum Eklat geführt hat: Eigenmächtig, so sehen es die Stadtvertreter, habe Krüger am Aufsichtsrat vorbei eine teure Überprüfung der städtischen Wohnbaugesellschaft »Neuwoges« angeordnet – deren Geschäftsführer CDU-Kreischef Frank Benischke ist. Zugleich verlängerte er den Vertrag mit Benischke nicht. Weil der allgemein als fähiger Mann gilt, die Neuwoges auf keinem schlechten Weg ist und Krüger Benischke bereits vor Jahresfrist als Chef des Städtischen Immobilienmanagements absetzte, wird nun viel über eine persönliche Fehde spekuliert: Krüger habe sich von Benischke im knappen OB-Wahlkampf 2008 zu wenig unterstützt gefühlt.
Einstweilen prüft Schwerin. Laut »Nordkurier« lässt sich das Ministerium entsprechende Schreiben vorlegen. Wie immer aber diese Prüfungen ausgehen: Neubrandenburg könnten quälende Jahre drohen, wenn sich der Streit nicht beilegen lässt oder sich die Bürgerschaft gar zu einem Abwahlverfahren aufschwingt. Regulär endet Krügers zweite Amtsperiode nämlich erst 2015.
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