Deutschland erneut wegen Sicherungsverwahrung verurteilt

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Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland erneut wegen der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher verurteilt. Deutschland habe gegen das Prinzip »keine Strafe ohne Gesetz« sowie das Recht auf Freiheit verstoßen, rügten die Straßburger Richter am Donnerstag. Geklagt hatte ein Sexualstraftäter aus Baden-Württemberg, der nach dem Ende seiner dreijährigen Gefängnisstrafe insgesamt 17 Jahre in der Sicherungsverwahrung verbracht hatte. Die deutschen Gutachter und Richter hatten befürchtet, er könne weitere Verbrechen begehen.

Die Sicherungsverwahrung war zum Zeitpunkt des Urteils gegen den Mann im Jahr 1990 auf maximal zehn Jahre begrenzt. Erst später hatte es eine Gesetzesänderung gegeben, die diese Höchstdauer aufhob. Die Straßburger Richter stellten nun, ähnlich wie in einem anderen Urteil gegen Deutschland von 2009, eine unzulässige rückwirkende Verlängerung der Maßnahme fest. Die Verlängerung stelle »eine schwerere Strafe dar, die ihm nachträglich auferlegt worden war«, erklärten sie.

Deutschland muss dem Kläger nun gut 31.000 Euro Schmerzensgeld und Prozesskosten zahlen. Der Mann, bei dem zwischenzeitlich Krebs diagnostiziert wurde, war 2009 auf Bewährung freigekommen. Das deutsche Recht war in Folge mehrerer Richtersprüche aus Straßburg bereits angepasst worden: Unter anderem muss seit dem 1. Januar 2011 die Sicherungsverwahrung im Strafurteil angeordnet oder vorbehalten sein. Mehrere Dutzend Sicherungsverwahrte wurden zudem bereits freigelassen.
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