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Kein Bleiberecht für Ahmed Odowaa
Ein Somalier trug maßgeblich dazu bei, den Täter von Aschaffenburg zu stellen. Nun wurde ihm die Abschiebung angedroht
In Bayern ist Ahmed Mohamed Odowaa ein bisschen berühmt geworden. Im Februar erhielt er Grußadressen von der Bayerischen Landesregierung. Der Grund: Der Somalier hatte maßgeblichen Anteil daran, dass die Polizei am 22. Januar den Attentäter von Aschaffenburg kurz nach der Tat stellen konnte. Ein Afghane hatte in der Stadt eine Kindergartengruppe attackiert und dabei einen kleinen marokkanischen Jungen getötet und ein syrisches Mädchen schwer verletzt. Außerdem erstach er einen Mann, der sich ihm entgegengestellt hatte.
Odowaa und ein weiterer Mann verfolgten den flüchtenden Angreifer. Sie dürften so geholfen haben, dass nicht noch mehr Menschen Schaden nahmen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lobte den 30-Jährigen: Er habe »in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen«, schrieb Söder. Im Mai will der CSU-Chef den Somalier sogar mit der Christophorus-Medaille ehren.
Was Odowaa mehr helfen würde als warme Worte und ein Orden, wäre ein Bleiberecht. Laut Medienberichten vom Wochenende wurde er vor einigen Tagen aufgefordert, bis zum 8. Juli nach Italien auszureisen, von wo aus er Anfang 2024 nach Deutschland gekommen war. Andernfalls drohe ihm die Abschiebung dorthin.
Am Montagnachmittag berichtete indes die »Welt« auf X, Bayerns Innenministerium habe auf Nachfrage mitgeteilt, es handele sich um ein »Missverständnis«. Eine »Rückführung« stehe »bis auf weiteres nicht im Raum«. Dass mehr als 50 000 Menschen seit dem Wochenende mit ihrer Unterschrift unter eine Petition gegen die drohende Abschiebung protestiert haben, könnte ein wenig zu dieser Wendung beigetragen haben.
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