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Wohnungen an Außenwänden haben höheren Wärmeverbrauch

Leserfrage zu Heizkostenmessgeräten

  • Lesedauer: 3 Min.

Wir sind Bewohner einer außen liegenden Parterrewohnung. Nach dem Austausch der Verdunster-Messgeräte an den Heizkörpern gegen elektronische Messgeräte haben wir den Eindruck, dass Außenmieter ungerecht mehr zu zahlen haben als Innenmieter, weil mit der neuen Berechnung die nunmehr digital gemessene Wärmemenge durch einen »Heizkörperfaktor« zu Lasten der Außenwohnungen korrigiert worden ist. Wie können wir uns dagegen wehren?
Christian G., Berlin

Mieter von Innenwohnungen haben hinsichtlich der Heizungskosten immer einen Lagevorteil gegenüber Mietern mit kalten Außenwänden. Grob geschätzt muss der Mieter einer Wohnung mit angrenzender kalter Außenfläche (Dachboden, Keller, Stirnseite des Hauses) etwa 20 Prozent mehr für die Heizung aufwenden. Selbst bei einer leer stehenden und nicht beheizten Nachbarwohnung steigt der Heizbedarf um etwa zehn Prozent gegenüber einer Wohnung, dessen Nachbarwohnung beheizt wird.

Wer eine Wohnung gemietet hat, die sich an der Stirnseite des Hauses über dem ungeheizten Keller befindet, hat etwa 30 Prozent Mehrverbrauch gegenüber den Nachbarn der Innenwohnungen. Dieser baubedingte Nachteil wird leider nur in den seltensten Fällen bei Abschluss des Mietvertrages beachtet.

Zu den vermuteten Nachteilen der elektronischen Heizkostenverteiler: Diese sind für die Leistung der unterschiedlichen Heizkörper ausgelegt und nicht für die Lage einer Wohnung. Die Geräte zeigen je verbrauchte Wärmemenge von einer Kilowattstunde etwa eine Einheit an, wenn der Heizkörper eine bestimmte Normleistung hat.

Weil die Heizkörper unterschiedlich groß sind und infolgedessen eine unterschiedliche Heizleistung haben, muss der Anzeigewert der baugleich einheitlichen Messgeräte an den jeweiligen Heizkörper angepasst werden. Das geschieht durch einen einzuprogrammierenden Umrechnungsfaktor, der bewirken soll, dass eine Einheit an den Messgeräten angezeigt wird, wenn eine Kilowattstunde Wärme abgegeben wurde. Die Umrechnungsfaktoren sind also zwingend notwendig. Das hat nichts mit der Benachteiligung der Außenmieter zu tun.

Werden diese Umrechnungsfaktoren in Betriebskostenabrechnungen ausgewiesen, weil sie nicht in die Heizkostenverteiler einprogrammiert worden sind, dann ist die Größe des Faktors ein Maß für dessen Heizleistung: Je größer der Heizkörper, desto größer ist der Faktor.

Wenn Mieter wünschen, von der bisherigen Verbrauchserfassung zu einem absolut sicheren Messverfahren überzugehen, ist das technisch zwar möglich, aber die Frage ist, wer die erforderlichen hohen Kosten bezahlt.

Denn es müssten die vertikalen Heizungsstränge zunächst in eine horizontale Rohranlage umgebaut werden, bei der jede Wohnung nur einen Wärmeeingang und einen Wärmeausgang hat (was bei den in der DDR gebauten Wohnblocks mit Einrohrheizung nicht der Fall ist). Außerdem wären die bisherigen preiswerten Heizkostenverteiler durch teure Wärmemengenzähler zu ersetzen. Solche Mehrkosten stehen in keinem Verhältnis zur relativ geringen Verbesserung bei der Abrechnung von Wärmekosten.

HARTMUT HÖHNE

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