Familiennachzug leichter gemacht
Hochqualifizierte müssen vor Einreise keine Deutschkenntnisse erwerben
Die Bundesregierung hat für Zuwanderung hohe Hurden errichtet. Eine davon betrifft den sogenannten Ehegattennachzug: Will zum Beispiel die Ehefrau eines in Deutschland lebenden Migranten mit festem Aufenthaltstitel ein deutsches Visum erhalten, so muss sie bereits vor ihrer Einreise Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwerben. Grundsätzlich hält die Bundesregierung ein Spracherwerb über zwei bis drei Jahre für zumutbar.
Doch die Regelung zählt nicht für alle. Auf eine Kleine Anfrage der LINKEN-Bundestagsfraktion zu den Auswirkungen der Sprachanforderungen bei Ehegattennachzug gab Schwarz-Gelb zu Protokoll, dass hochqualifiztierte Migranten nicht verpflichtet sind, den Sprachnachweis zu erbringen. Sie müssen nur einen Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen in Deutschland vorlegen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 31 649 Visa zum Ehegattennachzug erteilt, so die Bundesregierung. Ein Rückgang von 4,65 Prozent zu 2009.
Die Ziele des Spracherwerbs sind – nach offizieller Lesart – eine einfachere Integration von Ausländern sowie die Verhinderung von Zwangsehen. Gleichzeitig aber wird dadurch Zuwanderung verhindert. Der Ehegattennachzug aus der Türkei zum Beispiel ging um 36 Prozent zurück. Das hat unterschiedliche Gründe: Vielen Migranten fehlt die Möglichkeit, sich die erforderlichen Deutschkenntnisse in ihrem Heimatland anzueignen. Oft gibt es keine Einrichtungen, die Sprachkurse anbieten. Anderen fehlt das Geld für einen Kurs.
Für Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, bedeutet die Befreiung für Hochqulifizierte vom Spracherwerb eine »soziale Selektion«. Schwarz-Gelb sei sich offenkundig mit dem »Rechtspopulisten« Sarrazin einig, der unter anderem fordert, die Anforderungen des Sprachtestes bei Ehegattennachzug zu erhöhen, um die Einwanderung unqualifizierter Migranten zu begrenzen, so die Politikerin.
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