Elitenförderung oder Chancengleichheit?
Was Hochschulrektoren und Bildungsminister mit dem Bologna-Prozess im Sinn haben
Was Ministerin Annette Schavan sagen würde, war vorher klar: »Es gibt genügend Masterstudienplätze, nur 20 Prozent sind mit einem Numerus clausus belegt. Überall sonst gibt es freien Zugang«, erklärte die CDU-Politikerin. Man könnte sich auf die Zahlenspiele einlassen. Dann fände man heraus, dass selbst die Kultusministerkonferenz (KMK) auf durchschnittlich 24 Prozent NC-Plätze kommt, dass die Universitäten ihre Übergangsquoten selbst festlegen und vielerorts nicht mehr als 50 Prozent der Bachelor-Absolventen zum Master-Studium zulassen. Man würde feststellen, dass mangels eines zentralen Zulassungssystems eine große Zahl von Masterstudiengängen leer bleiben wird, weil es nicht überall genügend Studenten mit ausreichendem NC gibt. Schließlich werden in den nächsten Jahren viel mehr den Bachelor abschließen und sich dieselbe ungenügende Anzahl von Masterplätzen teilen.
Der Flaschenhals an der Pforte zum weiterführenden Studium wird also schön geredet. Warum? – Weil das Ziel der Bundesregierung, den Bachelor als allgemeinen »berufsqualifizierenden« Abschluss zu etablieren, unumstößlich ist. Im Umkehrschluss entscheidet sich die Regierung also für Elitenförderung.
Hier kommt der Bologna-Prozess ins Spiel. Dieser ist kein humanistisches Projekt, sondern durch das Bestreben begründet, einen europäischen Hochschulraum zu konstituieren. Er ist eine protektionistische Reaktion innerhalb der Europäischen Union, die im tatsächlich verschärften globalen Konkurrenzkampf um wissenschaftliche Innovation und Talente sowie um die Erträge der Hochschulen selbst, harte wirtschaftliche Interessen verteidigt. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schätzt den jährlichen Umsatz des globalen Hochschulsektors auf 27 Milliarden Euro.
Der Bologna-Prozess schafft Weltbürger oder wenigstens: kosmopolitische Europäer. Die Harmonisierung der Studienstrukturen und Anerkennungsverfahren wäre nicht durchführbar gewesen, hätte man nicht mit der kulturellen Idee eines einigen Europas geworben. Die Bundesregierung hat sich aber gegen diese Idee entschieden, indem sie ihn von Beginn an dem Diktat des »Qualifikationsbedarfs« unterworfen hat. In den Worten der KMK (2003): »In einem System gestufter Studiengänge stellt der Bachelorabschluss als erster berufsqualifizierender Abschluss den Regelabschluss dar und führt damit für die Mehrzahl (Hervorhebung d. A.) zu einer ersten Berufseinmündung. Bei den Zugangsvoraussetzungen zum Master muss daher der Charakter des Masterabschlusses als zweiter berufsqualifizierender Abschluss betont werden.« Das war und ist keineswegs die Intention des Bologna-Prozesses, und das tatsächliche öffentliche Interesse an der Bologna-Reform ist die Dimension des interkulturellen Erfahrungsaustausches. Die Bürger in den meisten europäischen Ländern sehen das ebenso. Nur in Deutschland soll er ein bloßes Instrument zur Deckung des Fachkräftebedarfs sein.
Gleichzeitig wird die Bologna-Reform hierzulande dazu missbraucht, das Hochschulsystem weiter zu privatisieren. Indem für Masterstudiengänge privat zu bezahlende Gebühren gefordert werden, geht ein weiterer Teil des freien Hochschulzugangs, der Bildung als öffentlichem Gut verloren. Doch es findet noch mehr Privatisierung statt. Das ist die wohlklingende Forderung nach »mehr Hochschulautonomie«. Erneuert und unterstrichen auf der Mitgliederversammlung der deutschen Hochschulrektoren (HRK) am Mittwoch letzter Woche, nur zwei Tage vor der Bologna-Konferenz. Die HRK besorgt sich um die Interessen der Hochschulen, die keineswegs identisch sind mit denen der Studenten, der Professoren und Wissenschaftler und der Gesellschaft, die von Schule und Universität einen Dienst erwartet. Die HRK fordert: mehr Hochschulautonomie. Sie verlangt mehr unternehmerische Freiheit, bei Investitionen wie beim Einstellen und Entlassen.
Und was die HRK fordert, wird kommen, in Deutschland wie im Rest Europas. Rektoren sind wie Firmenchefs, in Hochschulräten sitzen Industrielle, die die Gestaltung der Lehre und die Geschäftstätigkeit der Universitäten mitdirigieren, Hochschulen dürfen ihre (zu 80 Prozent aus Steuergeldern stammenden) Geldmittel gewinnbringend investieren. Margret Wintermantel, die Präsidentin der HRK, saß auf der Bologna-Konferenz neben Annette Schavan, für ihre Unterstützung in der Master-Frage wird Wintermantel von der Ministerin mehr Hochschulprivatisierung gewährt.
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