LINKE freut sich über Lex Sauerland
In NRW können Bürger den Stadtchef abwählen
Seit dem Loveparade-Unglück steht Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland massiv in der Kritik, gilt er doch vielen als einer der Hauptverantwortlichen der Katastrophe, bei der am 24. Juli 2010 21 Menschen starben. Gewerkschafter düpieren ihn. Weite Teile seiner Verwaltung meutern. Bürger bespritzen ihn mit blutrotem Ketchup. Doch Sauerland tritt und tritt nicht zurück.
Bürger sammelten 10 000 Unterschriften für seine Abwahl. Doch im Rat der Stadt Duisburg fand sich nicht jene Zweidrittelmehrheit, die bisher notwendig war, um ein Abwahlverfahren einzuleiten, sprich: die Bürger an die Urnen zu rufen. Nun allerdings können die Bürgerinnen und Bürger ihre Stadtoberhäupter auch selbst in die Wüste schicken. Den Weg frei gemacht hat dazu in der letzten Woche der NRW-Landtag mit rot-grün-linker Mehrheit durch eine Änderung der Gemeindeordnung. Die Initiative ging von der Linksfraktion aus, deren kommunalpolitische Sprecherin Özlem Demirel sich über den »ersten erfolgreichen Gesetzentwurf der LINKEN« freut. Der stärke die Macht der Bürger, so die LINKE-Politikerin. Doch ein Wermutstropfen bleibt: Die LINKE wollte, dass bereits – je nach Stadtgröße – drei bis zehn Prozent der Wahlberechtigten ein Abwahlverfahren einleiten können. Ein Quorum, wie es auch bei gewöhnlichen Bürgerbegehren üblich ist.
Nun liegt das Quorum bei 15 bis 20 Prozent, was bezogen auf den Duisburger Fall 52 000 zu sammelnden Unterschriften entspricht. SPD und Grüne waren mit der Forderung nach 33 Prozent in die Verhandlungen gegangen. Das Ergebnis sei »ein Kompromiss«, betont Özlem Demirel, »ein erster Schritt«. Weiterhin bestünde Handlungsbedarf. Das sieht auch die Initiative »Mehr Demokratie« so: In Köln müssten 106 000 Unterschriften für eine OB-Abwahl gesammelt werden. Das sei ein »nahezu unerreichbarer Wert«.
Sofern ein (Ober-)Bürgermeister sich dem Abwahlverfahren stellt, statt unter dem Druck zurückzutreten, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Daran muss mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten teilnehmen und natürlich mehrheitlich für die vorzeitige Demission votieren.
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