Gesetz zu Vorratsdaten vorgelegt
Kritik am Entwurf der Bundesjustizministerin
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ihren Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zur Ressortabstimmung zugesandt. Was der Kabinettskollege davon halten wird, ist dabei schon jetzt klar, denn inhaltlich basiert der Entwurf auf den seit Januar bekannten Eckpunkten, die Friedrich und andere Unionspolitiker als Diskussionsgrundlage bereits abgelehnt haben.
Nach Vorstellung der Justizministerin sollen ohnehin vorhandene Telefonverkehrsdaten nur bei einem konkreten Verdacht auf eine gravierende Straftat »eingefroren«, also gesichert werden, bis ein Richter die Auswertung genehmigt. Internetverbindungen sollen generell sieben Tage lang gespeichert werden. Die Union will die Anbieter von Telefon- und Internetdiensten dagegen verpflichten, die Daten möglichst lange, möglichst umfangreich und ohne konkreten Anlass zu speichern. Angela Merkel (CDU) drängte am Freitag auf eine Einigung. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in Berlin: »Klar ist für die Bundeskanzlerin, dass wir dieses Instrument der Vorratsdatenspeicherung brauchen.« Es müsse »in absehbarer Zeit« eine Entscheidung darüber geben, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen seien.
Karlsruhe hatte die alte Regelung, wonach die Daten massenweise und anlasslos sechs Monate lang gespeichert wurden, im März 2010 als verfassungswidrig gekippt. Seitdem streitet die Koalition, ob eine Neuregelung überhaupt notwendig ist und wie sie gegebenenfalls aussehen könnte. Für die Liberalen steht und fällt an diesem Thema ihr Bürgerrechtsprofil. Die Konservativen trommeln seit Jahren im Verbund mit dem Bundeskriminalamt und Polizeigewerkschaft für dieses Instrument.
Kritiker der Vorratsdatenspeicherung sind indes auch mit dem Alternativentwurf der Justizministerin nicht einverstanden. Die geplante flächendeckende Speicherung jeder Internetverbindung hätte »katastrophale Auswirkungen«, warnten Vertreter von Journalisten- und Juristenverbänden, Wissenschaft und »Netzgemeinde« am Freitag. In Verbindung mit Internet-Nutzungsdaten, die staatliche Stellen ohne richterliche Anordnung bei Internetanbietern wie Google anfordern könnten, lasse sich über eine IP-Adresse »sogar der Inhalt der Telekommunikation einer Person nachvollziehen«, heißt es in einem Offenen Brief. Damit seien Rückschlüsse möglich, wer wonach im Internet gesucht, eine E-Mail geschickt oder welchen Beitrag veröffentlicht hat. Wer sich so beobachtet fühlt, werde nicht mehr unbefangen kommunizieren, machen die Kritiker geltend.
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