Berufsverboten droht Wiedergeburt
Sachsen-Anhalts Innenminister will »Radikalenerlass« gegen Rechts / Ablehnung bei SPD und Linkspartei
Erst preschte er in einem Interview vor, dann lud Holger Stahlknecht per Pressemitteilung zur »gemeinsamen Meinungsbildung« ein. Dabei soll es, erklärte der CDU-Politiker, um die Frage gegen, wie »die Kandidatur von Rechtsextremen für öffentliche Ämter zu verhindern« sei.
Kein öffentlicher Dienst für Verfassungsfeinde
Stahlknecht selbst hat dazu etliche Ideen. Nach der Wahl im März kaum ins Amt gekommen, machte er sich für ein NPD-Verbot stark. Den scharfen Worten folgten indes keine konkreten Taten, weil sich – wenig überraschend – seine Parteifreunde unter den Amtskollegen in anderen Ländern für die Idee nicht erwärmen können. Sie blockieren entsprechende Vorstöße seit Jahr und Tag beharrlich, weil zuvor alle V-Leute des Verfassungsschutzes aus der NPD abzuziehen wären.
Der schneidige Neu-Minister ist indes um einen Plan B nicht verlegen: In seinem Haus werde parallel zur Vorbereitung eines Verbotsverfahrens auch ein Prüfauftrag für einen Radikalenerlass abgearbeitet. Wer »offensichtlich verfassungsfeindlich eingestellt« sei, der dürfe nicht in den öffentlichen Dienst gelangen und für bestimmte öffentliche Ämter kandidieren. In der Pressemitteilung fügte er hinzu, es werde »keine Generalüberprüfung von Bewerbern« geben. Er erklärte aber auch, für das Ziel, Rechtsextremisten aus der Politik fernzuhalten, gebe es »eine breite Mehrheit«.
Die zeichnet sich allerdings nicht ab, wenn es um den Radikalenerlass geht – ein Instrument, wie es 1976 in der Bundesrepublik eingeführt worden war. Dort hatte es in den Folgejahren zu einer Vielzahl von Berufsverboten geführt, von denen Kommunisten ebenso betroffen waren wie Friedensaktivisten und andere Linke. Das Instrument erinnere sie »an die finstersten Zeiten des Kalten Kriegs«, sagt denn auch die Linksabgeordnete Gudrun Tiedge, die zudem den Beteuerungen des Ministers keinen Glauben schenkt, wonach sich der Erlass nur gegen Nazis richten solle. Im Interview habe Stahlknecht im gleichen Atemzug auch vor Islamisten und »linksautonomen Zellen« gewarnt. Der Radikalenerlass, so Tiedge, sei »ein hilfsloser Versuch, Probleme zu lösen, die man so nicht lösen kann«.
Äußerst skeptisch ist auch Rüdiger Erben, Innenexperte der mitregierenden SPD und bis zum Frühjahr noch Staatssekretär im Innenministerium. Er befürchtet ebenfalls, dass sich die Debatte schnell auf andere Gruppen neben Rechtsextremen ausweitet. Zudem erklärt er, ein Einsickern Rechtsextremer in den öffentlichen Dienst »ist nicht unser Hauptproblem«. Auch seien entsprechende Kandidaten in der Regel bekannt: »Da braucht es keine Überprüfung.«
Stärkerer Einsatz für NPD-Verbot gefordert
Ein NPD-Anhänger, der ein öffentliches Amt bekleidet, sorgt im Land seit Langem für Streit: Lutz Battke, Kreisrat der NPD und Bezirksschornsteinfegermeister. Ihm wollte das Wirtschaftsministerium den Kehrbezirk entziehen, unterlag aber zunächst vor Gericht. Bestätige die nächste Instanz das Urteil, solle das entsprechende Gesetz geändert werden, sagt Erben. Ein Radikalenerlass aber sei »kein problemlösendes Instrument«. Er fordert Stahlknecht auf, sich vielmehr noch stärker für ein NPD-Verbot ins Zeug zu legen. Ähnlich äußert sich Tiedge: »Wenn man es ernst meint mit der Einschätzung, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele hat, muss man ein Verbot ernsthaft betreiben.« Bewerbungen für öffentliche Ämter wären dann hinfällig. Rechtes Gedankengut, fügt sie hinzu, wäre es nicht.
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