Pfändungsurteil zwang Vater zur vollen Zahlung

Unterhalt

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Es gibt immer wieder Versuche, sich der Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt zu entziehen. So hat erst ein Urteil des Amtsgerichts Sondershausen vom 28. April 2011 einen Vater dazu gebracht, eigenmächtig gekürzten Unterhalt für seine Tochter nachzuzahlen. Er hatte nach Angaben des Amtsgerichts in einem Monat die Unterstützung um 131 Euro gekürzt und dann gegen einen Pfändungsbeschluss der Mutter geklagt.

Das Gericht bestätigte in einem Familiengerichtsverfahren die von der Mutter eingeleitete Zwangsvollstreckung. Der Mann hatte die Kürzung im Sommer 2010 damit begründet, dass seine im Kyffhäuserkreis lebende Tochter einen Monat nicht bei der Mutter gewesen sei. »Über die Verwendung des Unterhalts bestimmt in diesem Fall die Mutter«, begründete das Gericht seine Entscheidung. Wenn in einem Monat weniger Essenskosten anfielen, könnte das Geld für andere Anschaffungen gespart werden. Nur in extremen Fällen, wie etwa bei einer Drogensucht der Mutter, könne der Vater die Unterhaltszahlung einstellen. Dann müsste grundsätzlich über die Entziehung des Sorgerechts nachgedacht werden.

Nach dem Urteil verpflichtete sich der Vater, den Unterhalt weiterhin zu zahlen. Die Mutter ließ daraufhin den Pfändungsbeschluss ruhen.

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