Doppelte Macht für nur noch sechs Landräte

Landesverfassungsgericht genehmigte die Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 3 Min.
Nur noch sechs große Landkreise, das Ende der Kreisfreiheit für Wismar, Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg: Im Nordosten ist Schluss mit Klein-Klein, die schwarz-rote Kreisreform darf in Kraft treten.

Die Nervosität hatte man in Schwerin zuletzt gut versteckt, doch heimlich dürften Erwin Sellering (SPD) und sein Innenminister und Wahlkonkurrent Lorenz Caffier von der CDU vor diesem Donnerstag gezittert haben. Hätte das Landesverfassungsgericht in Greifswald nach 2007 zum zweiten Mal die Kreisreform zurückgewiesen, wäre dies für die Landesregierung eine herbe Niederlage und für den federführenden Innenminister eine Blamage gewesen – nur wenige Wochen vor der Landtagswahl.

Ganz auszuschließen war ein Stopp für die Neuordnung des Landes nicht gewesen. Den ersten Versuch der damaligen rot-roten Regierung, die nur fünf Kreise und keine freien Städte übrig lassen wollte, hatten die Verfassungsrichter aus grundsätzlichen Bedenken gestoppt: Der Zuschnitt von Verwaltungseinheiten dürfe sich nicht nur an landesplanerischen und finanzpolitischen Erfordernissen orientieren, sondern müsse vom Bürger und seinen Bedürfnissen aus gedacht werden. Deshalb hatte das Gericht vor vier Jahren vor allem die Art, wie die Reform geplant worden sei – nämlich an den Kreisen und Kommunen vorbei –, für nicht statthaft erklärt. Es kritisierte aber auch die Entstehung langer Wege. Auch diesmal hatte fast die Hälfte der kreisfreien Städte und Landkreise gegen die Reform geklagt; die Kläger sahen sich in ihrem Recht auf Selbstverwaltung beschnitten.

Doch das Landesverfassungsgericht wies gestern Vormittag die Klagen zurück. Damit tritt die Kreisreform unmittelbar nach der Landtagswahl in Kraft, und es bleibt auch dabei, dass am 4. September nicht nur das Landesparlament, sondern auch die Kreisparlamente und die Landräte der neuen Großkreise gewählt werden – über deren Namen zudem noch abgestimmt werden muss.

In Mecklenburg-Vorpommern wird es nach dem »Sechs plus zwei«-Beschluss des Landtages vom Juli künftig nur noch Rostock und Schwerin als kreisfreie Städte geben, von den sechs neuen Großkreisen werden fünf größer sein als das Saarland. Da zugleich die Macht im Land und in den neuen »Fürstentümern« neu verteilt wird, ist der 4. September von besonderer Bedeutung. Es bleibt abzuwarten, ob die nun mächtigeren Landräte gegenüber der Landesregierung größeres politisches Gewicht in die Waagschale bringen.

Die Linkspartei-Landrätinnen von Rügen und Ostvorpommern, Kerstin Kassner und Barbara Syrbe, kandidieren in ihren jeweiligen neuen Großkreisen. Kassner tritt unter anderen gegen Ralf Drescher (CDU) an, den amtierenden Landrat im jetzigen Kreis Nordvorpommern, mit dem Rügen fusioniert wird. Syrbe konkurriert mit Uta-Maria Kuder (CDU), die noch Justizministerin ist. Bislang stellte die CDU den Landrat in Uecker-Randow, das mit Ostvorpommern fusioniert wird. SPD-Bewerber im neuen Südvorpommern ist Ralf Dembski. Der Demminer LINKE-Landrat Siegfried Koniecny bewirbt sich um das Landratsamt im neuen Großkreis Mecklenburgische Seenplatte. Seine Mitbewerber sind Heiko Kärger (CDU), der jetzige Landrat in Mecklenburg-Strelitz, und der SPD-Kommunalpolitiker Michael Löffler.

Umfragen zufolge lehnt die Mehrheit der Menschen im Land die Kreisreform ab, besonders unbeliebt ist sie bei Wählern der LINKEN und der SPD. In den letzten Jahren wurden auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt radikale Kreisreformen durchgeführt. In Schleswig-Holstein ließ Schwarz-Gelb das Vorhaben 2009 fallen. Es hatte sich großer Widerstand abgezeichnet.

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