Herrschaft des Verdachts

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz spielt mit dem antifaschistischen Archiv a.i.d.a. Hase und Igel

  • Fred König
  • Lesedauer: 4 Min.
Wie bekommt man einen Platz im Verfassungsschutzbericht? In Bayern reicht es anscheinend aus, gut informiert zu sein. Der Münchner Verein »a.i.d.a.« dokumentiert braune Umtriebe und rechte Strukturen – und wehrt sich dagegen, als »linksextremistisch« eingestuft zu werden.

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs weiter ungeniert. Mit dieser scherzhaften Redewendung könnte sich auch a.i.d.a. über den Ärger hinwegtrösten, den sie seit bald drei Jahren mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (VS) hat. A.i.d.a. ist die »Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle« in München, die nach fast 20-jähriger anerkannter und mit zahlreichen Auszeichnungen bedachter Tätigkeit gegen Neonaziumtriebe in Süddeutschland 2009 erstmals als »linksextremistisch« im Verfassungsschutzbericht 2008 auftauchte. Am Beispiel der Münchener Faktensammler gegen Rechts lässt sich in besonders drastischer Weise nachzeichnen, was passiert, wenn man im Zuge der neuen »Extremismus«-Konjunktur als »linksextrem« gebrandmarkt wird, und wie schwer es ist, sich dagegen zur Wehr zu setzen und den eigenen Ruf zu retten.

Es sei Abwägungssache, wann es eine Verfassungsschutzbehörde für angesagt und verhältnismäßig erachte, eine Gruppierung in ihren Bericht aufzunehmen, bei der »Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche und gegen die »freiheitlich-demokratische Grundordnung« gerichtete Betätigung erkannt würden. So erklärt der stellvertretende Sprecher des Bayerischen Innenministeriums, Peter Hutka, weshalb a.i.d.a. erst 19 Jahre nach Vereinsgründung ins Visier des Landesamtes geraten sei. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wurde, was den Zeitpunkt der Aufnahme in den VS-Bericht betrifft, bei dessen Präsentation im März 2009 noch deutlicher: A.i.d.a. versuche »verstärkt bei demokratisch initiierten Projekten gegen Rechtsextremismus Fuß zu fassen und hier Einfluss zu gewinnen«. In letzter Konsequenz, so Herrmann, gehe es a.i.d.a. bei solchen »Unterwanderungsversuchen« um die »Beseitigung unserer Grundordnung«.

Zu viel Information

Starker Tobak. Die wahren Gründe für diese rabiaten Anwürfe des Innenministers sieht die Rechtsanwältin von a.i.d.a., Angelika Lex, ganz woanders: Sie habe mit ihrer Mandantin lange über die Kampagne des Verfassungsschutzes gegrübelt, deren Hartnäckigkeit zumal nach einem Gerichtsurteil kaum noch nachvollziehbar sei. Das Innenministerium wolle sich, so Lex These, nicht die Definitionsmacht über das Thema »Rechtsextremismus« von einem derart erfolgreichen Akteur wie a.i.d.a. streitig machen lassen, bei dem selbst Verfassungsschützer anderer Bundesländer wegen Informationen vorstellig würden. A.i.d.a. rede dort Tacheles über Ausmaß und Strukturen der rechten Szene in Bayern, wo die Innenbehörden gerne behaupten, das Thema sei weit unbedeutender und man habe alles im Griff, vermuten die Betroffenen und ihre Anwältin. Als a.i.d.a. dann auch noch im Rahmen des Bundesprogramms »kompetent für Demokratie« im Beratungsnetzwerk der »Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus« auftauchte, war das Maß für den Verfassungsschutz wohl voll: Das Innenministerium ließ a.i.d.a. aus dem Gremium entfernen und sorgte mit der Nennung im VS-Bericht auch dafür, dass der Verein mit rund 30 Fördermitgliedern und einer Handvoll Aktiver, die Gemeinnützigkeit einbüßte.

Seither gleicht der gerichtliche Wettlauf von a.i.d.a. mit dem Ministerium dem Rennen zwischen Hase und Igel. Noch während das Verfahren gegen die erste Nennung im Verfassungsschutzbericht 2008 lief, wiederholte der VS den Vorwurf im Bericht für 2009. Und obwohl am 23. September 2010 ein für die Behörde vernichtendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zum VS-Bericht 2008 erging (Az 10 CE 10.1830), wiederholte der VS seine Vorwürfe – etwas vorsichtiger – in seinem Bericht für 2010.

Keine Anhaltspunkte

In einer detaillierten Erörterung erläutert der VGH Maß und Ziel der Unterrichtung der Öffentlichkeit über »verfassungsfeindliche Bestrebungen« und den stigmatisierenden und rufschädigenden Charakter der Nennung im Verfassungsschutzbericht, der »die politische und gesellschaftliche Isolierung der als extremistisch bezeichneten Gruppierung« bezwecke. Dieser gravierende Eingriff in die Rechte der Genannten dürfe deshalb kein »nicht durch belegbare Tatsachen gestützter ›bloßer Verdacht‹« sein. Doch der Bericht enthalte über a.i.d.a. »auch nicht ansatzweise [ein] durch tatsächliche Anhaltspunkte nachvollziehbar belegtes Negativurteil«, schrieben die Richter. Deshalb sei a.i.d.a. aus dem Bericht 2008 zu entfernen, die entsprechenden Stellen in der Druckversion seien zu schwärzen.

Das ficht den Bayern-VS nicht an: Bei Sprecher Hutka ist kein Zweifel hörbar, dass es sich um eine »linksextremistische« Organisation handelt. Dabei bezieht er sich auch auf das jüngste, auf den VS-Bericht 2009 bezogene Urteil des Verwaltungsgerichts München vom Mai 2011, das beide Parteien als Teilerfolg reklamieren. Das Gericht sieht in einer Linksammlung auf der Website von a.i.d.a. einen »tatsächlichen Anhaltspunkt« für dessen »linksextremistische« Ausrichtung, verbietet dem Innenministerium jedoch, die a.i.d.a.-Aktiven als »dem linksextremistischen Spektrum zuzurechnen« zu bezeichnen. Gegen das Urteil legten beide Seiten Beschwerde ein.

Der bayerische Verfassungsschutz hat mehr als 400 Mitarbeiter, a.i.d.a. ist ein kleiner, auf Spenden angewiesener Verein, dessen nun angeschlagene Reputation den Spendenfluss vermutlich nicht beflügelt hat. Unterdessen taucht a.i.d.a. mit geradezu besserwisserischer Genugtuung im Internet auch im Halbjahresbericht 2011 wieder auf : »Ick bün al dor!« ruft der VS-Igel.

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